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Entry Exit System

Entry Exit System

Entry Exit System © Union Europea

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Ein modernes und effizienteres Grenzmanagementsystem für Europa

Ab 12. Oktober 2025 beginnt der Einführungsprozess des Europäischen Entry-/Exit Systems (EES) an den Europäischen Außengrenzen. In Deutschland bedeutet dies den Beginn einer 6-monatigen stufenweisen Inbetriebnahmephase.

Das EES ist vollständig digital und automatisiert und wird in weiten Teilen Europas das Abstempeln von Pässen weitgehend ersetzen.

Reisen in den Schengen-Raum

Das EES gilt für Drittstaatsangehörige, die für einen kurzfristigen Aufenthalt (d.h. maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) in europäische Länder reisen, die das EES nutzen, unabhängig davon, ob sie ein Kurzaufenthaltsvisum benötigen oder nicht.

Die europäischen Länder, die das EES nutzen, sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

In Zypern und Irland werden Reisepässe weiterhin abgestempelt.

Das EES dient als Datenbank für die Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen, die für einen kurzfristigen Aufenthalt nach Europa reisen. Es enthält auch biometrische Daten von Drittstaatsangehörigen und Daten aus ihren Reisedokumenten.

Das EES führt keine neuen Anforderungen für Personen ein, die sich bereits frei in Europa bewegen dürfen (siehe Abschnitt „Ausnahmen“).

Nationale Erleichterungsprogramme

Die Mitgliedstaaten können nationale Erleichterungsprogramme einführen, um Drittstaatsangehörigen, die häufig nach Europa reisen, das Überschreiten der Grenzen zu erleichtern.

Im Rahmen dieser Programme, die in einem oder mehreren europäischen Ländern durchgeführt werden können, können registrierte Reisende von einer schnelleren Kontrolle bei ihrer Ankunft in Europa profitieren.

Datenschutz

Die Daten der Reisenden werden unter vollständiger Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften und -rechte erhoben und gespeichert.

Ausnahmeregelungen

Das Einreise- und Ausreisesystem (EES) gilt nicht für:

  • Staatsangehörige der europäischen Länder, die das EES nutzen, sowie Staatsangehörige Zyperns und Irlands;
  • Drittstaatsangehörige, die Inhaber einer Aufenthaltskarte sind und Familienangehörige eines Bürgers der Europäischen Union (EU) sind;
  • Drittstaatsangehörige, die Inhaber einer Aufenthaltskarte oder einer Aufenthaltsgenehmigung sind und Familienangehörige eines Drittstaatsangehörigen sind, der wie jeder andere EU-Bürger innerhalb Europas reisen darf;
  • Drittstaatsangehörige, die im Rahmen einer unternehmensinternen Versetzung oder zu Forschungs-, Studien-, Praktikums-, Freiwilligen-, Schüleraustausch- oder Bildungszwecken sowie als Au-pair nach Europa reisen;
  • Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen und Visa für einen längerfristigen Aufenthalt;
  • Staatsangehörige von Andorra, Monaco und San Marino sowie Inhaber eines vom Staat Vatikanstadt oder vom Heiligen Stuhl ausgestellten Reisepasses;
  • Personen, die von Grenzkontrollen befreit sind oder denen bestimmte Privilegien in Bezug auf Grenzkontrollen gewährt wurden (z. B. Staatsoberhäupter, Grenzgänger usw.);
  • Inhaber einer gültigen Grenzverkehrsgenehmigung;
  • Besatzungsmitglieder von Personen- und Güterzügen auf internationalen Anschlussfahrten;

Weitere Informationen finden Sie unter: https://travel-europe.europa.eu/

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