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Visum für eine Familienzusammenführung

18.06.2024 - Artikel

Bitte überprüfen Sie, welche Kategorie für Sie zutrifft und bereiten Sie die entsprechenden, zusätzlichen Unterlagen für Ihren Termin in der Botschaft vor.

Familienzusammenführung zum deutschen Ehegatten:

Zusätzliche (neben den grundsätzlich einzureichenden Dokumenten) einzureichende Unterlagen:

  • Kopie des Reisepasses der Ehefrau/des Ehemannes
  • Heiratsurkunde, nicht älter als 6 Monate, deutsch oder ausländisch, legalisiert, apostilliert und übersetzt. Im Falle einer peruanischen Heiratsurkunde wird diese vom „Registro de Identificación y Estado Civil“ (RENIEC) beglaubigt und vom Außenministerium mit Apostille versehen. Eine Liste der vereidigten Übersetzer finden Sie auf der Website der Botschaft.
  • Bescheinigung über deutsche Sprachkenntnisse: Das Bestehen des Sprachniveaus A1 ist nachzuweisen. Die Bescheinigung muss von einem zertifizierten Sprachinstitut erstellt werden und darf nicht älter als 1 Jahr sein.

Familienzusammenführung zu ausländischen Ehegatt*innen:

zusätzlich zu den oben genannten:

  • Sicherung des Lebensunterhalts
  • Nachweis über Wohnraum

Familienzusammenführung zur Eheschließung:

Zusätzliche (neben den grundsätzlich einzureichenden Dokumenten) einzureichende Unterlagen:

  • förmliche Verpflichtungserklärung des/der zukünftigen Ehepartner*in gemäß §§ 66, 68 Aufenthaltsgesetz, in der er/sie sich schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet; Formulare sind bei Ausländerämtern und Meldebehörden erhältlich („Bonität nachgewiesen“)
  • Kopie des Reisepasses es/der zukünftigen Ehepartner*in
  • Legalisierte und übersetzte Geburtsurkunde und aktuelle (max. 6 Monate alte) Ledigkeitsbescheinigung. Diese Dokumente müssen vom „Registro de Identificación y Estado Civil“ (RENIEC) beglaubigt und vom peruanischen Außenministerium (bzw. dem Außenministerium ihres Landes) mit Apostille versehen werden. Eine Liste der vereidigten Übersetzer finden Sie auf der homepage der Botschaft unter:
  • Bescheinigung über deutsche Sprachkenntnisse: Das Bestehen des Sprachniveaus A1 ist nachzuweisen. Die Bescheinigung muss von einem zertifizierten Sprachinstitut erstellt werden und darf nicht älter als 1 Jahr sein.
  • Bestätigung der Anmeldung zur Eheschließung beim zuständigen deutschen Standesamt (muss spätestens zum Ende des Visumsverfahrens vorliegen)
  • Reisekrankenversicherungsschutz für mind. 90 Tage mit einer Mindestdeckungssumme von € 30.000,-, gültig für alle Schengen-Staaten. Nach Ankunft sollte eine Krankenversicherung gemäß den Vorgaben der Ausländerbehörde abgeschlossen werden. Der Reisekrankenversicherungsschutz ist erst bei Passabholung vorzulegen.

Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Beantragung eines nationalem Visums.

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