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Visum für ein Au-Pair

18.06.2024 - Artikel

Voraussetzungen für die Genehmigung eines Au-pair-Aufenthalts:

  • Mindestalter: 18 Jahre bei Beginn der Tätigkeit/Höchstalter: 26 Jahre bei Antragstellung
  • Grundkenntnisse der deutschen Sprache
  • Dauer des Au-pair-Verhältnisses: mindestens 6 Monate / höchstens 1 Jahr mindestens ein minderjähriges Kind in der Gastfamilie
  • kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Au-pair und den Gasteltern
  • Gasteltern dürfen nicht aus Peru stammen

Die Bundesagentur für Arbeit informiert auf ihrer Homepage (www.arbeitsagentur.de) über Au-pair-Aufenthalte und die damit verbundenen Rechte und Pflichten für die Au-pair-Familien und den/die Au-pair. Dort geben Sie das Stichwort „Au-pair“ in die Suchfunktion ein, um die Merkblätter für Au-pair-Familien, für Au-pair selbst und den Mustervertrag zu finden.

Mehrsprachige Information über Au-pair-Aufenthalte und Au-pair-Agenturen mit dem Gütezeichen der „Gütegemeinschaft Au-pair e.V.“ finden Sie auf deren Homepage unter www.guetegemeinschaft-aupair.de.

Bei Antragstellung sind folgende, zusätzliche Unterlagen (neben den grundsätzlich einzureichenden Dokumenten) vorzulegen:

  • Lebenslauf (auf Deutsch oder Englisch) mit den entsprechend relevanten Zeugnissen und Zertifikaten (einfache Zertifikate müssen nicht ins Spanische übersetzt werden; sie werden im Original und in einfacher Kopie eingereicht)
  • Au-Pair-Fragebogen der Gasteltern (siehe unter: Fragebogen Bundesagentur für Arbeit). Dieser ist durch die Gasteltern der Bundesagentur für Arbeit vorzulegen.
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass beider Gasteltern: Folgende Angaben müssen erkennbar sein: Geburtsdatum // Geburtsort // Geschlecht // Staatsangehörigkeit
  • Bescheinigung über deutsche Sprachkenntnisse. Das Bestehen des Sprachniveaus A1 ist nachzuweisen.
  • Au-pair-Vertrag (in deutscher oder englischer Sprache, im Original mit zwei Kopien), der Vertrag muss die Mindestbedingungen für Au-pair-Verhältnisse enthalten, entsprechend dem von der Bundesagentur für Arbeit herausgegebenen, unverbindlichen Mustervertrag (siehe unter www.arbeitsagentur.de), d.h. folgende Angaben müssen darin enthalten sein:
  • genaue Bezeichnung der Vertragsparteien (Au-pair-Familie und Au-pair)
  • Beginn und Dauer des Vertrags
  • allgemeine Pflichten der Gasteltern und des Au-pairs
  • Vereinbarung über Taschengeld (ab 01.10.2020 monatlich mindestens EUR 280,00)
  • Verpflichtung der Gasteltern eine Krankenversicherung (auch für Schwangerschaft und Geburt) und eine Unfallversicherung für den/die Au-pair abzuschließen
  • Vereinbarung über Arbeitszeit (maximal 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich, mindestens 2 Werktage Erholungsurlaub pro Monat)
  • Zahl und Alter der zu betreuenden Kinder

Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Beantragung eines nationalem Visums.

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