Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visum für einen Freiwilligendienst

18.06.2024 - Artikel

Diese Informationen gelten für Personen, die im Rahmen eines gesetzlich geregelten oder auf einem Programm der Europäischen Union beruhenden Freiwilligendienstes beschäftigt werden. Hierunter fallen z.B. das freiwillige soziale (FSJ) und das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ). Die Dauer der Teilnahme richtet sich danach, welche Dauer die gesetzlichen Regelungen für den jeweiligen Freiwilligendienst vorsehen.

Bitte beachten Sie, dass die Durchführung eines Freiwilligendienstes nur erlaubt ist, wenn dies im Visum ausdrücklich gestattet wird.

Bei Antragstellung sind folgende, zusätzliche Unterlagen (neben den grundsätzlich einzureichenden Dokumenten) vorzulegen:

  • Motivationsschreiben in deutscher Sprache (mit Angaben zu Ihrer beruflichen Perspektive nach dem Freiwilligendienst)
  • Vertrag/Vereinbarung über den Freiwilligendienst mit mindestens folgenden Angaben:
  • genaue Bezeichnung der Vertragsparteien
  • Beginn und Dauer des Vertrags
  • Angabe, um welche Art Freiwilligendienst es sich handelt (gesetzlich geregelt bzw. auf welchem Programm der Europäischen Union beruhend)
  • die Art der beabsichtigten Tätigkeit
  • den Arbeitsort
  • die Höhe der Vergütung
  • Unterkunft, Verpflegung und Sozialversicherung. Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung vor.
  • Grundkenntnisse der deutschen Sprache bzw. Bescheinigung des Trägers, dass zunächst darauf verzichtet werden kann und die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erworben werde können.

Hinweis zum Bundesfreiwilligendienst (BFD):

Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggfs. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger), unterzeichnet sein.

Hinweis zu den Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)):

Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein.


Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Beantragung eines nationalem Visums.


nach oben