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Visum für ein Studium

19.06.2024 - Artikel

Für ein Visum zum Studium sind zusätzliche Unterlagen erforderlich.

  • Zulassungsbescheid der deutschen Universität oder Korrespondenz mit Universitäten in Deutschland („Studienbewerbervisum“) HINWEIS: Es muss ich um einen akkreditieren Studiengang handeln. Diese können Sie in der ELIAS-Datenbank nachschlagen.
  • FALLS DEUTSCHER SCHULABSCHLUSS VORHANDEN: zusätzlich Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, zusätzlich Deutsches Sprachdiplom
  • Lebenslauf (auf Deutsch oder Englisch) mit den für den Visumantrag relevanten Zeugnissen und Zertifikaten (einfache Zertifikate müssen nicht ins Spanische übersetzt werden; sie werden im Original und in einfacher Kopie eingereicht) und, falls vorhanden, Studien- und Arbeitsbescheinigung
  • Nachweis der Finanzierung des Studienaufenthaltes in Höhe von mindestens € 934,- monatlich. Der Nachweis der Finanzierung ist für ein Jahr im Voraus zu erbringen, d. h. in Höhe von € 11.208,-. Im Fall des Studentenaustauschs für 1 oder 2 Semester muss der Betrag für die entsprechende Aufenthaltsdauer nachgewiesen werden (z.B. für 6 Monate € 5.604,-).
  • Der Nachweis kann erfolgen
  • durch eine förmliche Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 Aufenthaltsgesetz, in der sich eine dritte Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Formulare sind bei Ausländerämtern und Meldebehörden erhältlich („Bonität nachgewiesen“) ODER
  • durch Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland Infos hierzu finden Sie hier

Zusätzlich bei einem Stipendium:

  • Stipendienzusage mit Angabe der Stipendienhöhe. Sollte die Stipendienhöhe die monatliche Summe von € 934,- unterschreiten, muss der Differenzbetrag auf einem Sperrkonto in Deutschland eingezahlt und nachgewiesen werden.
  • Für Stipendien die NICHT aus öffentlichen Mitteln z. B. des DAAD, Erasmus oder der Europäischen Gemeinschaft finanziert werden, muss zusätzlich der Zulassungsbescheid der Universität in Deutschland und der Lebenslauf, in deutscher Sprache, vorgelegt werden.

Studienvorbereitender Sprachkurs

  • Unterlagen, die diesen Sprachkurs belegen sowie den Zusammenhang zum Studium

Studienkolleg

  • Zulassung zum Studienkolleg

Zusätzlich für Kinder unter 18 Jahren, die nicht von beiden Eltern begleitet werden:

  • Geburtsurkunde: Diese wird vom „Registro de Identificación y Estado Civil“ (RENIEC) beglaubigt und vom peruanischen Außenministerium (bzw. dem Außenministerium ihres Landes) mit Apostille versehen. Bitte ins Deutsche übersetzt vorlegen.
  • Notarielle Einverständniserklärung der Eltern über den beabsichtigten Aufenthalt des/der Minderjährigen in Deutschland mit Benennung der Person, die die gesetzliche Vertretung des/der Minderjährigen in Deutschland übernimmt (ins Deutsche übersetzt)

Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Beantragung eines nationalem Visums.


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