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Visum für eine Arbeitsaufnahme

19.06.2024 - Artikel

Ein Visum zur Beschäftigung als Arbeitnehmer*in darf nur erteilt werden, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, wobei sich die Zulassung der Beschäftigung generell an den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt orientiert. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für neu einreisende Ausländer grundsätzlich nur möglich, wenn für die Stelle bundesweit keine deutschen oder bevorrechtigten ausländischen Arbeitnehmer (d.h. die in Deutschland leben und bereits eine Arbeitserlaubnis haben) zur Verfügung stehen.

Für eine Beschäftigung als Arbeitnehmer*in bzw. hochqualifizierte Fachkraft:

Zusätzliche (neben den grundsätzlich einzureichenden Dokumenten) einzureichende Unterlagen:

  • unterschriebener Arbeitsvertrag mit Arbeitgeber in Deutschland oder konkretes Arbeitsplatzangebot mit genauen Angaben über:
  • die Art der beabsichtigten Tätigkeit
  • die Dauer der beabsichtigten Tätigkeit
  • den Arbeitsort und die Höhe der Vergütung (gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2024: 12,41 €/Stunde -> entspricht monatlich 2.150 €/Monat für eine 40-Stunden-Woche)
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis. Das Formular sowie weitere Informationen finden Sie hier. Das Formular muss vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden.
  • Feststellung der Gleichwertigkeit des ausländischen Ausbildungsabschlusses (bei Fachkräften),

Information unter:
www.anerkennung-in-deutschland.de (auch auf Spanisch)
www.make-it-in-germany.com (auch auf Spanisch)
www.esf.de
www.netzwerk-iq.de/berufliche-anerkennung (auch auf Englisch)

Dem Visaantrag entsprechend relevante Qualifikationsnachweise, wie z.B. Diplome, Zeugnisse, Universitätsabschlüsse & Berufsausbildungsabschlüsse müssen vom peruanischen Außenministerium - bzw. dem Außenministerium ihres Landes - mit einer Apostille versehen und ins Deutsche übersetzt werden; sonstige Unterlagen wie z.B. Lebensläufe bedürfen zumindest der Übersetzung.

  • ggf. Berufsausübungserlaubnis (z.B. bei Ärzt*innen)
  • ggf. Zertifikat über die Gleichwertigkeit des vom BBZ Lima (Deutsche Schule „Alexander von Humboldt“) ausgestellten Diploms

Für eine Tätigkeit als Selbstständige*r:

Zusätzliche (neben den grundsätzlich einzureichenden Dokumenten) einzureichende Unterlagen:

Vollständige Firmenbeschreibung, d.h. eine strukturierte und detaillierte Beschreibung der Geschäftsidee, die folgende Angaben enthalten sollte:

  • Businessplan
  • Geschäftskonzept
  • Kapitalbedarfsplan
  • Finanzierungsplan
  • Marketingstrategie
  • Ertragsvorschau
  • Lebenslauf

Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Beantragung eines nationalem Visums.

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