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Visum zum Schüleraustausch

19.06.2024 - Artikel

Bei Antragstellung sind folgende, zusätzliche Unterlagen (neben den grundsätzlich einzureichenden Dokumenten) vorzulegen:

  • Bestätigung der aufnehmenden Schule in Deutschland
  • Lebenslauf (auf Deutsch oder Englisch) mit den entsprechenden dem Visaantrag entsprechend relevanten Zeugnissen und Zertifikaten (einfache Zertifikate müssen nicht ins Spanische übersetzt werden; sie werden im Original und in einfacher Kopie eingereicht)
  • Angabe und Anschrift der Gastfamilie

Bei privat organisierten Austauschen einen Nachweis der Finanzierung des Aufenthaltes in Höhe von mindestens 934,- Euro monatlich. Der Betrag muss für die gesamte Aufenthaltsdauer im Voraus nachgewiesen werden.
Der Nachweis kann erfolgen

  • durch eine förmliche Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 Aufenthaltsgesetz, in der sich eine dritte Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Formulare sind bei Ausländerämtern und Meldebehörden erhältlich („Bonität nachgewiesen“) oder
  • durch Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland

Antragsteller*innen unter 18 Jahren sprechen persönlich in Begleitung der Sorgeberechtigten vor. Eine beglaubigte, übersetzte Geburtsurkunde ist notwendig. Eine Notarielle Einverständniserklärung über den beabsichtigten Aufenthalt des/der Minderjährigen in Deutschland mit Benennung der Person, die die gesetzliche Vertretung des/der Minderjährigen in Deutschland übernimmt (ins Deutsche übersetzt).


Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Beantragung eines nationalem Visums.

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