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Visum zur Familienzusammenführung minderjähriger Kinder zu (Stief-)Eltern / ausländischen Eltern
Zusätzliche (neben den grundsätzlich einzureichenden Dokumenten) einzureichende Unterlagen:
- Geburtsurkunde des Kindes (mit Apostille und offizieller Übersetzung)
- Einladung der/des in Deutschland lebenden (Stief-)Mutter/Vaters
- Falls der Elternteil UND das Kind Ausländer*innen sind, eine Verpflichtung zur Kostenübernahme für den/die Minderjährige
- Kopie der Aufenthaltserlaubnis oder des Reisepasses des in Deutschland lebenden (Stief-)Elternteils
- Nachweis der Personensorge für das Kind:
a) bei alleiniger Personensorge eines Elternteils:
- Nachweis über das alleinige Sorgerecht, z.B. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde eines Elternteils
b) bei Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht, falls der Nachzug nur zu einem Elternteil erfolgen soll und eine gerichtliche Sorgerechtsübertragung nicht möglich ist:
- Scheidungsurteil/Schlichtungsvereinbarung
- notariell beglaubigte Einverständniserklärung des in Peru verbleibenden, ebenfalls sorgeberechtigten Elternteils zur ständigen Wohnsitznahme des Kindes in Deutschland (bitte eine Übersetzung in deutscher Sprache beifügen).
- einfaches Motivationsschreiben des beantragenden Elternteils oder des sonstigen gesetzlichen Vertreters zur familiären Situation des Kindes und Begründung, warum das Kind übersiedeln soll (bitte eine Übersetzung in deutscher Sprache beifügen).
Die folgenden Unterlagen müssen in die deutsche Sprache übersetzt u. wie folgt legalisiert werden:
- Geburtsurkunde: beim Registro de Identificación y Estado Civil (RENIEC) und anschließend beim peruanischen Außenministerium (bzw. dem Außenministerium Ihres Landes) mit Apostille versehen
- Scheidungsurteil: beim Obersten Gericht und anschließend beim peruanischen Außenministerium (bzw. dem Außenministerium Ihres Landes) mit Apostille versehen
- Schlichtungsvereinbarung: beim Justizministerium und anschließend beim peruanischen Außenministerium (bzw. dem Außenministerium Ihres Landes) mit Apostille versehen
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Beantragung eines nationalem Visums.