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Biometrisches Passbild

19.06.2024 - Artikel

Anforderungen an Passfotos

Die Foto-Mustertafel veranschaulicht anhand von Beispielfotos die Anforderungen an biometrische Passbilder von Erwachsenen und Kindern für den Personalausweis und den Reisepass.
Biometrietaugliche Bilder: 3.5 cm x 4.5 cm

Format:
Gesicht im Foto zentriert platziert, die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und recht Gesichtshälfte deutlich sichtbar. Gesichtshöhe muss 70 bis 80% des Fotos einnehmen, dies entspricht einer Höhe von 32 – 36 mm von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Dabei ist das obere Kopfende unter Vernachlässigung der Frisur anzunehmen. (optimale Gesichtshöhe von zwischen 32 und 36 mm).

Schärfe und Kontrast:
Gesicht in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar.


Ausleuchtung:
Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet sein. Das Bild darf keine Reflexionen oder Schatten im Gesicht sowie keine roten Augen aufweisen.


Hintergrund:
Hintergrund einfarbig hell ohne Muster (idealerweise neutral grau) mit gutem Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren. Bei hellen Haaren möglichst ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer. Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen (keine weiteren Personen oder Gegenstände im Bild, wichtig vor allem bei Kleinkindern). Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen.


Fotoqualität:
Das Foto sollte auf hochwertigem Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600 dots per inch (dpi) vorliegen (keine Knicke oder Verunreinigungen). Das Foto muss farbneutral sein und die Hauttöne natürlich wiedergeben.


Kopfposition, Gesichtsausdruck und Blickrichtung:
Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf (z. B. Halbprofil) ist nicht zulässig. Die Person muss mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade und direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und gut sichtbar sein und dürfen nicht durch Haare oder Brillengestelle verdeckt sein.


Brillenträger*innen:
Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (keine Reflexionen auf Brillengläsern, keine getönten Gläser oder Sonnenbrillen). Der Rand der Gläser oder das Gestell selbst dürfen die Augen nicht verdecken.


Kopfbedeckung:
Grundsätzlich sind keine Kopfbedeckungen erlaubt. (Ausnahmen sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig.)


Kinder
Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind folgende Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig: Die Gesichtshöhe bei Kindern muss 50 – 80 % des Fotos einnehmen. Die entspricht einer Höhe von 22 – 36 mm von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Dabei ist das obere Kopfende bei Vernachlässigung der Frisur anzunehmen.


Säuglinge und Kleinkinder:
Bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind zusätzlich zu den unter der Überschrift „Kinder“ dargestellten Ausnahmen Abweichungen in der Kopfhaltung (nicht von der Frontalaufnahme), im Gesichtsausdruck, hinsichtlich Augen und Blickrichtung sowie hinsichtlich der Zentrierung auf dem Foto zulässig.


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