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Sterbefall

24.06.2024 - Artikel

Verstirbt eine Person mit deutscher Staatsagehörigkeit im Ausland, kann der Sterbefall von einem deutschen Standesamt beurkundet werden. Eine Pflicht besteht nicht.
Grundsätzlich werden ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland (mit Apostille und Übersetzung ins Deutsche) in Deutschland anerkannt.
Der Eintrag in das deutsche Sterberegister kann jedoch vorteilhaft sein. Berechtigte Personen können dann vom Standesamt eine deutsche Sterbeurkunde erhalten.
Der Antrag auf Beurkundung eines Auslandssterbefalls kann bei der Botschaft in Lima gestellt werden. Nutzen Sie dafür bitte das Formular und buchen Sie sich bei Vorlage aller zur Antragsstellung notwendigen Unterlagen einen Termin in der Kategorie Reisepass / Personalausweis / Geburts- oder Eheanzeige / Namenserklärung.

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