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Visum für einen Sprachkurs
Visum für einen Deutschkurs in Deutschland (bei einer Dauer von mehr als drei Monaten)
Zusätzliche (neben den grundsätzlich einzureichenden Dokumenten) einzureichende Unterlagen:
- Bescheinigung des Sprachinstitutes über die geplante Dauer und Niveau des Deutschkurses (Dabei ist zu beachten: Minimum 20 Wochenstunden sowie Einschreibung und Bezahlung des Kurses für die ersten 3 Monate)
- Lebenslauf (Deutsch oder Englisch) mit den für den Visumantrag relevanten Zeugnissen und Zertifikaten (einfache Zertifikate müssen nicht ins Spanische übersetzt werden. Sie werden im Original und mit einfacher Kopie eingereicht)
- Motivationsschreiben auf Deutsch: Weshalb soll der Sprachkurs in Deutschland besucht werden und was sind Ihre mittel- und langfristigen beruflichen Ziele? (Detaillierte Ausführungen sind dabei hilfreich)
- Nachweis der Finanzierung des Aufenthaltes in Höhe von mindestens 1028 Euro pro Monat. Der Nachweis der Finanzierung ist für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthaltes zu erbringen. Der Nachweis kann in Form von einer Verpflichtungserklärung oder eines Sperrkontos nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Beantragung eines nationalem Visums.