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Gebühren
Allgemeine Informationen
In der Deutschen Botschaft können Sie in Nuevos Soles (PEN) in bar oder mit einer Kreditkarte (Visa oder Mastercard) bezahlen.
Zahlungen in Euro (EUR) und US-Dollar (USD) sind nicht möglich.
Die Umrechnung erfolgt zum jeweils gültigen Umrechnungskurs der Botschaft in Lima.
Wichtige Hinweise zu Zahlungen mit Kreditkarte:
Bei Zahlungen mit Kreditkarte ist zu beachten, dass auf der Kreditkarte der Vor- und Nachname aufgeführt sein muss. Ohne diese Angabe ist eine Durchführung der Zahlung nicht möglich.
Es ist nicht erlaubt, zur Vorsprache ein Mobiltelefon mitzubringen. Wenn Sie bei Zahlungen mit der Kreditkarte ein „One Time Password“ oder Ähnliches benötigen, haben Sie keine Möglichkeit, darauf zuzugreifen.
Die Abbuchung von der Kreditkarte erfolgt in Euro aus Deutschland und es können Bankgebühren anfallen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Bank eine Belastung aus dem Ausland nicht aus Sicherheitsgründen verweigert.
Aus technischen Gründen kann es gelegentlich zu Ausfällen bei Kreditkartenzahlungen kommen. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Gebühren stets in bar mitzubringen.
Geldautomaten befinden sich in unmittelbarer Laufnähe zur Botschaft.
Gebühren in Visaangelegenheiten
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Gebühren in Visaangelegenheiten ausschließlich in bar entgegengenommen werden können.
Nationale Visa
Die Gebühren für nationale Visa betragen grundsätzlich 75,- EUR und 37,50 EUR für minderjährige Antragsteller*innen.
Sie sind zum jeweils aktuellen Tageskurs der Botschaft in Nuevos Soles (PEN) am Schalter zu bezahlen.
Für einzelne Visumkategorien können unter Umständen Ausnahmen bestehen.
Schengen-Visa
Die Gebühren für Schengen-Visa betragen grundsätzlich 90,- EUR und 45,- EUR für minderjährige Antragsteller*innen.
Gebühren in Pass- und Personalausweisangelegenheiten
| Passgebühren* | Mit Wohnsitz in Peru und nicht in Deutschland gemeldet | Ohne Wohnsitz in Peru oder in Deutschland gemeldet |
| Europapasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, Gültigkeit: 10 Jahre | 106,00 | 176,00 |
| Europapasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Gültigkeit: 6 Jahre | 73,50 | 111,00 |
| eines vorläufigen Passes Gültigkeit: max. 1 Jahr | 75,00 | 101,00 |
Reiseausweis als Passersatz (i.d.R. nur im Notfall ausgestellt) Ermöglicht die einmalige, direkte Einreise nach Europa Gültigkeit: max. ein Monat | Während der Dienstzeit: 57,00 Außerhalb der Dienstzeit: 65,00 | |
| Personalausweises an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, | 70,60 | 83,60 |
| - eines Personalausweises an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben | 89,00 | 102,00 |
| Änderung im Reisepass, Personalausweis | Gebührenfrei | Gebührenfrei |
Für die Beantragung eines biometrischen Reisepasses im Expressverfahren fällt eine Zusatzgebühr in Höhe von 32,00 € an. Die Bearbeitungsdauer verkürzt sich dadurch auf ca. 2-3 Wochen (ohne Gewähr).
Personen, die viel reisen und dadurch viele Einreisestempel erhalten und Platz für Visa benötigen, können einen Pass mit 48 Seiten (statt 32 Seiten) beantragen. Dafür fällt eine Zusatzgebühr in Höhe von 22,00 € an.
Beantragen Sie Ihren Pass bei unseren Honorarkonsulinnen in Arequipa oder Cusco fällt eine Zusatzgebühr in Höhe von 85,06 € an (gem. Punkt 10.1 Anlage 1 AABGebV).
Die Gebühren sind in PEN (Soles) in bar oder mit Kreditkarte (Mastercard/Visa) zum Tageskurs der Botschaft am Tag der Antragstellung zu zahlen.
Wenn Sie Ihren neuen Pass bei einer/m unserer Honorarkonsuln abholen wollen, müssen Sie zusätzlich die Kurierkosten für die Übersendung des Passes von rund 20 Soles als Auslagen übernehmen. Bitte leisten Sie die Zahlung in diesem Fall unmittelbar im Büro des Honorarkonsuls.
Gebühren in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
| Staatsangehörigkeitsausweis / Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit | keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags, aber eine spätere Gebühr des Bundesverwaltungsamts |
| Einbürgerung | keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags, aber ggf. eine spätere Gebühr des Bundesverwaltungsamts |
| Kopiebeglaubigung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten | Gebührenfrei |
Gebühren des Standesamts I von Berlin
Die Gebühren des Standesamts I von Berlin entnehmen Sie bitte der entsprechenden Website.
Gebühren für sonstige konsularische Dienstleistungen
| Unterschriftsbeglaubigung | 56,43 EUR |
| Namenserklärung | Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgend genannten 1) Gebühr für Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 Euro pro 2) Kopiebeglaubigung: 24,61 Euro pro Kind 3) spätere Gebühr des Standesamts Die Gebühren Nr. 1) und 2) sind bei Antragstellung zu zahlen. |
Geburtsregistrierung/ Antrag auf Beurkundung der Auslandsgeburt | Die Gesamtgebühr setzt sich nachfolgend genannten Gebührenpunkten 1) Gebühr für Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 Euro ohne Bestimmung eines Namens: 56,43 Euro pro Kind 2) Kopiebeglaubigung: 24,61 Euro pro Kind 3) spätere Gebühr des Standesamts Die Gebühren Nr. 1) und 2) sind bei Antragstellung zu zahlen. |
Eheregistrierung/ Antrag auf Beurkundung der Auslandseheschließung | Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgenden Gebührenpunkten zusammen: 1) Gebühr Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 Euro (ohne Bestimmung eines Namens: 56,43 Euro) 2) Kopiebeglaubigung: 24,61 Euro 3) spätere Gebühr des Standesamts Die Gebühren Nr. 1) und Nr. 2) sind bei Antragstellung zu zahlen. |
| Kopiebeglaubigung | 24,61 Euro pro Schriftstück (Urkunde plus Übersetzung = 1 Schriftstück) |
| Sonstige Bescheinigungen | Sofern eine Bescheinigung individuell gefertigt werden muss: 70,33 Euro, sonst 34,07 Euro |
Beurkundung (bspw. Erbscheinsantrag, Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung) | Die Gebühr unterscheidet sich je nach Art und Wert des zu beurkundenden Rechtsgeschäfts. |
| Lebensbescheinigung für gesetzliche Renten/Entschädigungsrenten/Pensionen aus einem früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst. | Gebührenfrei |
| Lebensbescheinigung für private Renten / Pensionen | 34,07 EUR |
| Bescheinigung für das Finanzamt | 34,07 EUR |
| Führungszeugnis | Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgend genannten Gebührenpunkten zusammen: 1) Gebühr für konsularische Bescheinigung: 34,07 Euro 2) spätere Gebühr des Bundesamts für Justiz Die Gebühr Nr. 1) ist bei Vorsprache zu zahlen. |
Ausfuhrbestätigung zur Mehrwertsteuerrückerstattung | 34,07 EUR |
| Urnenbescheinigung/Leichenpass | 64,07 EUR |