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Visum für ein Au-Pair
Voraussetzungen für die Genehmigung eines Au-pair-Aufenthalts:
- Mindestalter: 18 Jahre bei Beginn der Tätigkeit/Höchstalter: 26 Jahre bei Antragstellung
- Grundkenntnisse der deutschen Sprache
- Dauer des Au-pair-Verhältnisses: mindestens 6 Monate / höchstens 1 Jahr mindestens ein minderjähriges Kind in der Gastfamilie
- kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Au-pair und den Gasteltern
- Gasteltern dürfen nicht aus Peru stammen
Die Bundesagentur für Arbeit informiert auf ihrer Homepage (www.arbeitsagentur.de) über Au-pair-Aufenthalte und die damit verbundenen Rechte und Pflichten für die Au-pair-Familien und den/die Au-pair. Dort geben Sie das Stichwort „Au-pair“ in die Suchfunktion ein, um die Merkblätter für Au-pair-Familien, für Au-pair selbst und den Mustervertrag zu finden.
Mehrsprachige Information über Au-pair-Aufenthalte und Au-pair-Agenturen mit dem Gütezeichen der „Gütegemeinschaft Au-pair e.V.“ finden Sie auf deren Homepage unter www.guetegemeinschaft-aupair.de.
Bei Antragstellung sind folgende, zusätzliche Unterlagen (neben den grundsätzlich einzureichenden Dokumenten) vorzulegen:
- Lebenslauf (auf Deutsch oder Englisch) mit den entsprechend relevanten Zeugnissen und Zertifikaten (einfache Zertifikate müssen nicht ins Spanische übersetzt werden; sie werden im Original und in einfacher Kopie eingereicht)
- Au-Pair-Fragebogen der Gasteltern (siehe unter: Fragebogen Bundesagentur für Arbeit). Dieser ist durch die Gasteltern der Bundesagentur für Arbeit vorzulegen.
- Kopie Personalausweis oder Reisepass beider Gasteltern: Folgende Angaben müssen erkennbar sein: Geburtsdatum // Geburtsort // Geschlecht // Staatsangehörigkeit
- Bescheinigung über deutsche Sprachkenntnisse. Das Bestehen des Sprachniveaus A1 ist nachzuweisen.
- Au-pair-Vertrag (in deutscher oder englischer Sprache, im Original mit zwei Kopien), der Vertrag muss die Mindestbedingungen für Au-pair-Verhältnisse enthalten, entsprechend dem von der Bundesagentur für Arbeit herausgegebenen, unverbindlichen Mustervertrag (siehe unter www.arbeitsagentur.de), d.h. folgende Angaben müssen darin enthalten sein:
- genaue Bezeichnung der Vertragsparteien (Au-pair-Familie und Au-pair)
- Beginn und Dauer des Vertrags
- allgemeine Pflichten der Gasteltern und des Au-pairs
- Vereinbarung über Taschengeld (ab 01.10.2020 monatlich mindestens EUR 280,00)
- Verpflichtung der Gasteltern eine Krankenversicherung (auch für Schwangerschaft und Geburt) und eine Unfallversicherung für den/die Au-pair abzuschließen
- Vereinbarung über Arbeitszeit (maximal 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich, mindestens 2 Werktage Erholungsurlaub pro Monat)
- Zahl und Alter der zu betreuenden Kinder
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Beantragung eines nationalem Visums.