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Hilfe für deutsche Staatsangehörige

Rettungsring an einer Wand

Rettungsring, © colourbox.de

18.06.2024 - Artikel

Alle folgenden Angaben beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.


Allgemeine Hinweise

Das Rechts- und Konsularreferat unterstützt sie bei familienrechtlichen, staatsangehörigkeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten, sowie die Vornahme von Beglaubigungen und Beurkundungen. Auch die Unterstützung Deutscher in Notsituationen und Betreuung deutscher Strafgefangener wird von dem Referat geleistet.

Die Deutsche Botschaft leistet Ihnen auch gern Hilfe zur Selbsthilfe, wobei wir Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, sich auf schnellem Weg Geld aus Deutschland überweisen zu lassen. Wir können leider nicht die Aufgaben einer Bank wahrnehmen, also keine Darlehen auszahlen.

Wichtiger Hinweis: Falls Sie Doppelstaatler sind, ist die konsularische Hilfe – falls überhaupt – nur eingeschränkt möglich. Dies gilt insbesondere im Verhältnis zu peruanischen Behörden. Diese betrachten Sie als eigener Staatsangehörige und lassen konsularische Hilfe häufig nicht zu.

Notfallnummer der deutschen Botschaft

Bereitschaftshandy: +51 997 576 200, Erreichbarkeit: außerhalb der Öffnungszeiten der deutschen Botschaft in Lima bis Mitternacht und ab 07:30 Uhr bzw. am Wochenende und an Feiertagen ab 08:00 Uhr.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vom Bereitschaftsdienst nur dringende Notfälle wahrgenommen werden, die nicht bis zum nächsten Arbeitstag warten können. Visafragen fallen grundsätzlich NICHT darunter und müssen während der vorgesehenen Telefonzeiten der Visastelle oder per E-Mail geklärt werden.

Erste Informationen zur Hilfe in Notfällen finden Sie auch auf der Seite Konsularinfo.

Passverlust

Die Botschaft ist ermächtigt, einen „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ auszustellen. Dies geht leichter, wenn Sie vorher angefertigte Fotokopien aller verloren gegangenen Ausweispapiere übersenden können. Eventuell kann auch ein befristeter vorläufiger Reisepass vor Ort ausgestellt werden. Hierfür müssen wir Ihre zuständige Passbehörde beteiligen.


Gestohlener Reisepass

Sollte Ihr Reisepass gestohlen worden sein, beachten Sie bitte die folgenden Schritte:

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Besuchen Sie dazu die nächste Polizeistation.

Sie erhalten einen Polizeibericht. Bewahren Sie diesen bitte unbedingt auf!

Unterrichten Sie vorab telefonisch oder per E-Mail die Botschaft von Ihrem gestohlenen Pass. Je nach Konstellation müssen die inländischen / zuständigen Behördenkontaktiert werden (z.B. für Identitätsbestätigung, Passermächtigung, Übersendung Personenstandsurkunde).

Dies dauert in der Regel einige Werktage. Somit müssen Sie vorerst nicht zwingend persönlich in der Botschaft vorsprechen, da wir in den meisten Fällen nicht umgehend ein Ersatzdokument zur Rück- oder Weiterreise ausstellen können. Sobald uns alle erforderlichen Rückmeldungen vorliegen, vereinbaren wir gern mit Ihnen einen Sondertermin, damit Sie Ihr Passersatzdokument beantragen und gleichzeitig erhalten können.

Beim Termin vorzulegende Unterlagen:

- Verlustprotokoll der Polizei

- Zwei aktuelle Passfotos

- Vollständig ausgefülltes Antragsformular (s. unten)

- Vollständig ausgefüllte Verlustanzeige (s. unten)

- Wenn möglich, ein Ersatz-Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder einfache Passkopie und Dokument mit Lichtbild, u.a. Führerschein)


Geldverlust

Bei Geldverlust oder sonstigen finanziellen Schwierigkeiten im Ausland bieten die Überweisungssysteme von Western Union und MoneyGram eine schnelle und zuverlässige Möglichkeit, Geld nach Peru zu transferieren.


I. Geldbeschaffung über Western Union

Der Empfänger sollte sich nach der nächsten Auszahlungsstelle und deren Öffnungszeiten (ggf. Wochenend- und Feiertage beachten!) im Voraus erkundigen. Die Auszahlungsstellen können auf der Website von WesternUnion abgerufen werden:


Hauptfiliale von Western Union in Peru: Av. Santa Cruz 464, San Isidro, Lima

Auszahlungsstellen unmittelbar in der Nähe der Botschaft:

1) Hauptfiliale der Scotiabank, Av. Dionisio Derteano 102, San Isidro, Lima

2) Filiale der Scotiabank, Av. Canaval y Moreyra 282 , San Isidro, Lima

Telefonzentrale von Western Union in Peru: +51 1 422 00 14 (# 1 für Spanisch, # 2 für Englisch)

Die Partnerbank der Western Union ist in Deutschland die ReiseBank (www.reisebank.de) mit ihren Geschäftsstellen in den größeren Städten, an Hauptbahnhöfen, Flughäfen sowie an Grenzübergängen. Über die ReiseBank-Hotline, Tel.: 01805-225822 (nur in Deutschland erreichbar) kann zudem erfragt werden, wo sich Filialen in Deutschland befinden. Das Geld wird in einer der Geschäftsstellen der ReiseBank in Deutschland bar eingezahlt oder aber durch Ihre Hausbank mit WU®Pay, SOFORT Überweisung oder Giropay transferiert. Nach Einzahlung des Geldes in Deutschland steht der auszuzahlende Betrag bereits nach wenigen Minuten bei allen Auszahlungsstellen der Western Union in Peru zur Verfügung und kann dem Empfänger nach Vorlage des Reisepasses ausgezahlt werden.


II. Kredit-/Bankkarte sperren lassen

1) American Express: +49 69 9797 1000

2) Mastercard: +1 63 67 22 71 11

3) Visa: +1 4105 81 3836 oder +49 116 116

4) Diners Club: 069/900 150 135

5) EC-Karten +49 1805 021 021 oder +49 69 74 09 87 (nicht für Sperrungen von Schecks oder Kreditkarten), +49 116 116 (Sperrung von Kredit-, EC-, Handykarten, etc.)

6) Sparkassen-Kreditkarten: +49 1803 123 888 („Bayern-Card“)


III. Günstige Unterkünfte (in Miraflores)

Eurobackpackers
Jr. Manco Cápac 471, Miraflores (Straßenblock/cuadra 9 der Avenida Larco)
Tel. +51 1 654 43 39

Rodas I
Av. Petit Thouars 4712, Miraflores
Tel. +51 1 447 5761, (01) 242 70 73

Rodas II
Calle Tarapaca 250, Miraflores
Tel. + 51 1 242 48 72

Festnahme

Die Behörden des Gastlandes sind durch die Wiener Konvention verpflichtet, die deutsche Auslandsvertretung unverzüglich zu unterrichten, sofern der oder die Verhaftete dies verlangt. Leider kennt nicht jeder Polizeibeamte dieses internationale Abkommen. Bestehen Sie bei einer Verhaftung darauf, die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung informieren zu können.

Im Ausland können Sie sich nur durch einen dort zugelassenen Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen. Dies kann auch ein Pflichtverteidiger sein, der für seine Tätigkeit keine Gebühren verlangt. Falls Sie einen Pflichtverteidiger nicht für ausreichend halten, müssen Sie auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen. Hierbei ist Ihnen die Konsularabteilung behilflich. Sie hat eine Liste vertrauenswürdiger Anwälte (sofern erforderlich, mit Fremdsprachenkenntnissen) zur Verfügung. Die Konsularbeamt*innen dürfen inhaftierte Landsleute im Gefängnis besuchen und mit ihnen korrespondieren. Dabei überprüfen sie, ob die Haftbedingungen annehmbar sind. Auf Wunsch unterrichtet die Botschaft Angehörige und leitet deren Geldüberweisungen weiter.

Falls Sie Doppelstaatler sind und die deutsche und die peruanische Staatsangehörigkeit besitzen, ist konsularische Hilfe – wenn überhaupt – nur eingeschränkt möglich. Die peruanischen Behörden betrachten Sie dann als eigene Staatsangehörige und lassen keine konsularische Hilfe zu.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass konsularische Hilfe nicht bedeutet, dass die Botschaft Sie aus der Haft befreien kann. Wir können uns nicht in die inneren Angelegenheiten des Gastlandes einmischen.

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