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Ausstellung eines deutschen Reisepasses

Deutscher Reisepass

Deutscher Reisepass, © colourbox

09.02.2023 - Artikel

Voraussetzungen zur Ausstellung eines Reisepasses:

Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Allgemeine Informationen

Voraussetzung für die Erteilung eines Passes ist die deutsche Staatsangehörigkeit der Passbewerber. Die Staatsangehörigkeit wird daher bei jedem Antrag (Erstantrag oder weiterer Antrag) geprüft. Sind die vorgelegten Unterlagen für eine Beurteilung der Staatsangehörigkeit nicht ausreichend, muss die Staatsangehörigkeit vorgeprüft werden und möglicherweise ein Feststellungsverfahren durchgeführt werden. Grundsätzlich stellt die Botschaft Ihnen einen Reisepass nur aus, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Peru haben (bei Wohnsitz außerhalb Perus, siehe Seite 2 unten).

Die Gültigkeit von Reisepässen kann nicht verlängert werden. Die Bearbeitungsdauer für eine Pass-Neuausstellung beträgt ca. 6-8 Wochen, da die Pässe nach Prüfung Ihres Antrags, in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei. Beantragen Sie daher Ihren neuen Reisepass rechtzeitig vor Ablauf des alten Reisepasses.

Nur in besonderen Notfällen kann ein vorläufiger Reisepass bzw. als Passersatz ein Reiseausweis zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass Passanträge grundsätzlich persönlich und nach Terminvereinbarung in der Passstelle der Botschaft oder nach vorheriger telefonischer Absprache bei den Honorarkonsuln in Arequipa und Cusco gestellt werden müssen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Erstanträgen zunächst die Staatsangehörigkeit sowie die Namensführung geklärt werden muss. In diesen Fällen ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.

Passarten

Es gibt folgende Passarten:

Biometrischer Reisepass

Dies ist der reguläre Reisepass der Bundesrepublik Deutschland. Er wird als „biometrischer/ elektronischer Reisepass“ ausgestellt. Im Pass ist ein Chip integriert, der in digitalisierter Form das Foto und die Fingerabdrücke enthält.

Gültigkeitsdauer: Antragsteller ab 24 Jahren: zehn Jahre, Antragsteller bis 24 Jahre: sechs Jahre, Bearbeitungsdauer: sechs bis acht Wochen

vorläufiger Reisepass (gilt nicht für das „Visa Waiver Program“ der USA – „ESTA“)

Der vorläufige Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Ausstellung des biometrischen Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Eilbedürftigkeit ist zu begründen und durch Unterlagen glaubhaft zu machen.

Gültigkeitsdauer: maximal ein Jahr, eine Verlängerung ist nicht möglich

Bearbeitungsdauer: Abhängig davon, ob bei Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden und ob eine eventuell erforderliche Ermächtigung zeitnah eingeholt werden kann: Die Zeitspanne liegt i. d. R. zwischen einem und sieben Tagen.

Kinderreisepass (gilt nicht für das „Visa Waiver Program“ der USA – „ESTA“)

Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Der Kinderreisepass ist abgeschafft.

Für Kinder gelten ab sofort die gleichen Voraussetzungen wie für Erwachsene.

Sie können bei uns auch einen Personalausweis beantragen.

Unterlagen für den Antrag

Vorzulegende Unterlagen für die Beantragung eines Passes/Personalausweises:

- ausgefüllter Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses:

Erwachsene

Zusatzerklärung zur effektiven Staatsangehörigkeit

Kinder

- 1 Biometrie taugliches Passbild (2 Passbilder, wenn ein vorläufiger Reisepass oder ein Kinderreisepass oder ein Passersatz zur Rückkehr beantragt wird)

- bisheriger deutscher Reisepass

- Geburtsurkunde, bei Geburt in Peru immer die peruanische und wenn vorhanden AUCH die deutsche Geburtsurkunde. Bei Geburt in einem Drittland: Geburtsurkunde des Geburtslandes

- Heiratsurkunde, wenn zutreffend

- wenn zutreffend: Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Urkunde über den Erklärungserwerb

- bei weiteren Staatsangehörigkeiten: entsprechender Ausweis/Pass/Geburteneintrag u.ä.

- Abmeldebescheinigung aus Deutschland, sofern Sie zuvor in Deutschland gemeldet waren

- gültiger peruanischer Ausländerausweis (Carné de Extranjería), bzw. peruanischer Personalausweis (DNI) bei deutsch-peruanischer Staatsangehörigen

- ist Ihr Reisepass vor Beantragung eines neuen Reisepasses länger als 5 Jahre ungültig: movimiento migratorio, bei Migraciones online zu beantragen

Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zu verlangen.

Alle Unterlagen müssen als Original vorgelegt werden.

Besonderheiten beim Passantrag für Minderjährige

Ein Pass für eine minderjährige, ledige Person kann nur von dem/der bzw. im Fall einer gemeinsamen elterlichen Sorge, den Sorgeberechtigten beantragt werden. Dafür ist in der Regel die persönliche Vorsprache aller Sorgeberechtigten unentbehrlich. Bei getrenntlebenden Eltern, die das Sorgerecht weiter gemeinsam innehaben, kann der sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind aufgrund gerichtlichen Beschlusses oder mit ausdrücklicher Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils lebt, den Antrag alleine stellen. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen. Anderenfalls muss eine Zustimmungserklärung mit beglaubigter Unterschrift vorgelegt bzw. übersandt werden. Diese Zustimmungserklärung kann bei der Auslandsvertretung am Aufenthaltsort des abwesenden Elternteils gemacht werden oder – bei Aufenthalt in Deutschland – beim zuständigen Bürgerbüro/Passamt. Unter Umständen ist es auch möglich, dass die Eltern getrennt vorsprechen, um die notwendigen Unterschriften zu leisten.

Der/die Minderjährige muss ebenfalls persönlich vorsprechen.

Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen sind folgende Dokumente erforderlich:

- Identitätsnachweis des/ der Sorgeberechtigten

- ggf. Heiratsurkunde der Eltern

- ggf. Nachweis über gültige Vaterschaftsanerkennung und ggf. Zustimmungserklärung der Kindesmutter

- Sorgerechtsbeschluss, wenn das Sorgerecht nur einem Elternteil übertragen wurde

- Sterbeurkunde, falls ein Sorgeberechtigter verstorben ist

Besonderheiten im Falle der Antragstellung bei Passverlust

Im Fall eines Passverlusts sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

- zweifelsfreier Identitätsnachweis

- polizeiliche Verlustanzeige: diese wird ausgestellt von der nächstgelegenen Polizeidienststelle (comisaría) des Verlustortes. Bei Verlustfällen während touristischer oder Besuchsaufenthalte kann die Anzeige auch bei der „comisaría especial de turismo Lima Sur“ (Polizeistation), Calle General Vidal 230, Miraflores, Lima, Tel. 4453537 gestellt werden.

- Ausgefüllte Erklärung über den Verlust des Reisepasses (erhältlich in der Botschaft oder auf Anfrage per Mail)

Verlegung des Wohnsitzes nach Peru

Wenn Sie nach Peru ziehen, sollte Ihr neuer Wohnort auch in Ihrem Reisepass und/oder Personalausweis eingetragen werden. Hierzu benötigen Sie das Formular zur Wohnortänderung, sowie ein biometrisches Foto. Die Wohnortumschreibung ist kostenlos. Wenn Sie aus Deutschland kommend nach Peru ziehen, müssen Sie die Abmeldung vom Einwohnermeldeamt vorlegen. Für das weitere Vorgehen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt über das Kontaktformular auf.

Besonderheit bei Wohnsitz außerhalb Perus

Die Botschaft ist als Passbehörde örtlich zuständig, wenn sich der Passbewerber in Peru gewöhnlich aufhält. Die Botschaft ist als Passbehörde nicht örtlich zuständig, wenn sich der Passbewerber entweder im Amtsbezirk einer anderen Passbehörde im Ausland gewöhnlich aufhält (z.B. weil Sie in den USA studieren oder Wohnsitz in Chile haben) oder wenn die Zuständigkeit einer inländischen Passbehörde besteht, weil Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz haben. Die Zuständigkeit einer inländischen Passbehörde besteht auch, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Peru haben, aber in Deutschland noch gemeldet sind! In diesen Fällen muss die Botschaft vor einer Passausstellung die Ermächtigung der zuständigen Passbehörde einholen. Die Botschaft weist darauf hin, dass sich dadurch die Bearbeitungszeit verzögern kann und sich die Passgebühr aufgrund fehlender örtlicher Zuständigkeit erhöht.

Antragsformular auf Wohnortänderung

Passgebühren

Passgebühren* Bei Wohnort in Peru EUR

Bei Wohnort außerhalb Perus EUR

- eines Europapasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben,
- Gültigkeit: 10 Jahre
101,00 171,00
- eines Europapasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- Gültigkeit: 6 Jahre
69,50 106,00
- eines vorläufigen Passes Gültigkeit: max. 1 Jahr 70,00 96,00
- eines Reiseausweises zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland (als Passersatz) 52,00 52,00

- eines Personalausweises an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- eines Personalausweises an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben


63,80

78,00

Für die Beantragung eines biometrischen Reisepasses im Expressverfahren fällt eine Zusatzgebühr in Höhe von 32,00 € an. Die Bearbeitungsdauer verkürzt sich dadurch auf ca. 2-3 Wochen (ohne Gewähr).

Personen, die viel reisen und dadurch viele Einreisestempel erhalten und Platz für Visa benötigen, können einen Pass mit 48 Seiten (statt 32 Seiten) beantragen. Dafür fällt eine Zusatzgebühr in Höhe von 22,00 € an.

Beantragen Sie Ihren Pass bei unseren Honorarkonsulinnen in Arequipa oder Cusco fällt eine Zusatzgebühr in Höhe von 85,06 € an (gem. Punkt 10.1 Anlage 1 AABGebV).

Die Gebühren sind in PEN (Soles) in bar oder mit Kreditkarte (Mastercard/Visa) zum Tageskurs der Botschaft am Tag der Antragstellung zu zahlen.

Wenn Sie Ihren neuen Pass bei einer/m unserer Honorarkonsuln abholen wollen, müssen Sie zusätzlich die Kurierkosten für die Übersendung des Passes von rund 20 Soles als Auslagen übernehmen. Bitte leisten Sie die Zahlung in diesem Fall unmittelbar im Büro des/r Honorarkonsuls/in.

Anforderungen an Passfotos für deutsche Reisepässe

(biometrietaugliche Bilder: 3.5 cm x 4.5 cm)

· Format:

Gesicht im Foto zentriert platziert, die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und recht Gesichtshälfte deutlich sichtbar. Gesichtshöhe muss 70 bis 80% des Fotos einnehmen, dies entspricht einer Höhe von 32 – 36 mm von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Dabei ist das obere Kopfende unter Vernachlässigung der Frisur anzunehmen. (optimale Gesichtshöhe von zwischen 32 und 36 mm).

· Schärfe und Kontrast:

Gesicht in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar.

· Ausleuchtung:

Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet sein. Das Bild darf keine Reflexionen oder Schatten im Gesicht sowie keine roten Augen aufweisen.

· Hintergrund:

Hintergrund einfarbig hell ohne Muster (idealerweise neutral grau) mit gutem Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren. Bei hellen Haaren möglichst ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer. Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen (keine weiteren Personen oder Gegenstände im Bild, wichtig vor allem bei Kleinkindern). Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen.

· Fotoqualität:

Das Foto sollte auf hochwertigem Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600 dots per inch (dpi) vorliegen (keine Knicke oder Verunreinigungen). Das Foto muss farbneutral sein und die Hauttöne natürlich wiedergeben.

· Kopfposition, Gesichtsausdruck und Blickrichtung:

Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf (z. B. Halbprofil) ist nicht zulässig. Die Person muss mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade und direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und gut sichtbar sein und dürfen nicht durch Haare oder Brillengestelle verdeckt sein.

· Brillenträger:

Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (keine Reflexionen auf Brillengläsern, keine getönten Gläser oder Sonnenbrillen). Der Rand der Gläser oder das Gestell selbst dürfen die Augen nicht verdecken.

· Kopfbedeckung:

Grundsätzlich sind keine Kopfbedeckungen erlaubt. (Ausnahmen sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig.)

· Kinder

Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind folgende Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig: Die Gesichtshöhe bei Kindern muss 50 – 80 % des Fotos einnehmen. Die entspricht einer Höhe von 22 – 36 mm von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Dabei ist das obere Kopfende bei Vernachlässigung der Frisur anzunehmen.

· Säuglinge und Kleinkinder:

Bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind zusätzlich zu den unter der Überschrift „Kinder“ dargestellten Ausnahmen Abweichungen in der Kopfhaltung (nicht von der Frontalaufnahme), im Gesichtsausdruck, hinsichtlich Augen und Blickrichtung sowie hinsichtlich der Zentrierung auf dem Foto zulässig.

Folgende Fotoläden haben gute Kenntnisse der Anforderungen für die biometrischen Passbilder:

- Biometric Photo, Calle Mariano de los Santos 115, Of. 505, Corpac, San Isidro, (altura 2y3 de Canaval y Moreyra) Tel. 721 7649, 939 654 580

- Color Pro Studio, Calle Domingo Orué 284, Miraflores, (zwischen Av. Arequipa und Calle Domingo Orué) Tel. (+51) 1 671 2363, 939 610 860


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