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Verfahrenshinweise und Formulare
Antragsformular, © Colourbox.de
Informationen des Bundesverwaltungsamts zu den einzelnen Verfahren finden Sie hier
Nur das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag hin feststellen, ob die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde oder erworben werden kann. Das Bundesverwaltungsamt entscheidet auch über Anträge auf Beibehaltungsgenehmigungen, auf Einbürgerungen, auf Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit und nimmt Erklärungen über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit entgegen.
Hier finden Sie Formulare und Merkblätter zu den folgenden Themen:
1. Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit:
Merkblatt und Antrag für Personen ab 16 Jahre https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Feststellung_Start/Feststellung/02_Vordrucke_F/02_01_F_Vordrucke_Antrag/02_01_F_Vordrucke_Antrag_node.html
Merkblatt und Antrag für Personen unter 16 Jahre
Merkblatt und Antrag komplett für einen Erwachsenen und ein Kind
2. Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Seit dem Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetzes am 27.06.2024 entfällt die Pflicht einer Beibehaltungsgenehmigung.
3. Einbürgerungen
Einbürgerungen im Rahmen der Wiedergutmachung
Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30.01.1933 und dem 08.05.1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist und ihre Abkömmlinge, können sich nach Artikel 116 Absatz 2 Grundgesetz auf ihre deutsche Staatsangehörigkeit wieder berufen. Bei dauerndem Aufenthalt außerhalb Deutschlands geschieht dies durch Antrag auf Wiedereinbürgerung. Das gleiche gilt auch für die Nachkommen dieses Personenkreises, wenn sie ohne die damalige Ausbürgerung Deutsche geworden wären.
Der ab dem 01.September 2008 eingeführte bundeseinheitliche Einbürgerungstest muss nicht durchgeführt werden. Das Verfahren ist kostenfrei.
Informationen hierzu:
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Anspruch/EinbuergerungA_node.html
weitere Einbürgerungen
Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher nach § 13 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
sonstige Einbürgerung nach § 14 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
4. Sonstige staatsangehörigkeitsrechtliche Themen, beispielsweise Verzicht auf oder Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit