Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Schengen-Visa

Artikel

Für Staatsangehörige anderer Staaten, die in Peru wohnhaft sind und sich nicht länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchten (es sei denn, sie sind Staatsangehörige der EU oder einiger anderer europäischer Staaten).

Schengen Visum
Schengen Visum© colourbox

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum. 
Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist.

(Wo muss ich mein Visum beantragen? Was ist der Schengen-Raum? Wer benötigt ein Schengen-Visum? Siehe FAQ)

Antrag vorbereiten

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

  • Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular aus. Sie können den Antrag auch elektronisch ausfüllen
  • Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Bitte legen Sie alle Unterlagen im Original mit einer Kopie vor.
    Wir haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt:
  • gültiger Pass, mit einer Kopie der Lichtbildseite.  Der Pass muss mindestens sechs Monate ab Datum der Einreise in Deutschland gültig sein, darf nicht älter als zehn Jahre sein und muß mindestens zwei leere Seiten haben.)
  • Ihre Aufenthaltsgenehmigung für Peru
  • 2 biometrietaugliche, aktuelle Passfotos (ca. 3,5 cm x 4,5cm)
  • Ausdruck der Reservierung des Hin und Rückfluges
  • Bestätigte Hotelreservierungen oder informelle Einladung aus Deutschland (unterschrieben von dem in Deutschland lebenden Einlader mit Kopie des Personalausweises bzw. Kopie des Aufenthaltstitels für Deutschland).  Werden auch andere Länder in Europa (Schengener Raum) bereist, sind ebenfalls Einladungen bzw. Hotelreservierungen vorzulegen.
  • Arbeitsbescheinigung aus der der Beschäftigungszeitraum, Art der Tätigkeit und Urlaubs- oder Abwesenheitsdauer hervorgeht. Bitte legen Sie außerdem Ihre Gehaltsbescheinigungen der letzten 3 Monate vor. Sollten Sie weitere Einkünfte haben, bitten wir Sie auch diese einzureichen. Sollten Sie sich bereits im Ruhestand befinden, bitten wir um die Vorlage der letzten 3 Rentenbescheide.
  • Sollten Sie selbstständig sein, oder eine eigene Firma haben, bitten wir um die Vorlage des Registerauszugs (RUC) sowie der Umsatzsteuererklärungen (IGV) der letzten drei Monate der zuständigen peruanischen Behörde „SUNAT“
  • Bescheinigung der Bank(en) über Konto(-en) /-eröffnung(en), Sparanlagen, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Kreditkarten mit jeweiligen Kontoauszügen der letzten drei Monate und/oder sonstige Vermögensnachweise.
  • Sämtliche Eigentumsnachweise (auch Mietvertrag mit Steuernachweisen der letzten 3 Monate).
  • Wenn Sie geschäftlich nach Deutschland reisen
    -  Einladungsschreiben der deutschen Firma mit Angaben der Namen des Gastes, der Aufenthaltsdauer und dem Zweck der Reise. Sollte die deutsche Firma die Kosten des Aufenthaltes übernehmen, ist dies im Schreiben zu vermerken. Werden weitere Schengener Staaten bereist, sind ebenfalls die Einladungen der jeweiligen Firmen und die bestätigten Hotelreservierungen vorzulegen.
    - Arbeitsbescheinigung, aus der der Beschäftigungszeitraums und die Art der Tätigkeit hervorgeht. Bei finanzieller Absicherung der Reisekostendurch die entsendende Firma sind die Kontoauszüge der letzten drei Monate und die Umsatzerklärungen (IGV) der letzten drei Monate der zuständigen peruanischen Behörde (SUNAT) beizufügen. 
  • Sollten Sie zur Zeit nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und auch sonst keine laufenden Einkünfte nachweisen können, (z.B. Minderjährige, Studenten, Hausmänner/-frauen) benötigt die Botschaft eine einfache unterschriebene Erklärung der Person die für den Lebensunterhalt in Peru zuständig ist, mit Nachweisen über Einkommen  und finanzielle Leistungsfähigkeit (z.B. Eltern, Ehepartner). Bei Studenten oder Schüler muss die Studien-/Schulbescheinigung vorgelegt werden.
  • Vorlage einer Reisekrankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer:
    - Krankenversicherung: Mindestdeckungsbetrag 30.000 €
    - Rückholversicherung: Mindestdeckungsbetrag 30.000 €
    - Versicherungsgesellschaft muss ein Zweiggeschäft/eine Vertretung in Europa haben.
  • Bei minderjährigen Antragstellern sind Studienbescheinigung, Geburtsurkunde und notarielle Reiseerlaubnis vorzulegen. Wohnt ein Elternteil im Ausland, muss eine notarielle Reiseerlaubnis bei der peruanischen Vertretung am Aufenthaltsort eingeholt werden.

Die Botschaft behält sich vor, gegebenenfalls weitere Dokumente anzufordern.

  • Bitte vereinbaren Sie einen Termin über das elektronische Terminvereinbarungssystem der Botschaft in der Kategorie "Schengen Visa". den link finden Sie hier.

    Sie können Ihren Antrag frühestens drei Monate vor Antritt der geplanten Reise stellen.
    Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zum vereinbarten Termin in der Botschaft. Geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zur geplanten Reise. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich in der Botschaft. Geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zur geplanten Reise. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.

Während der Bearbeitung

Die Deutsche Botschaft Lima prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. In der Regel dauert das zwei Wochen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.

Rückgabe des Passes

Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, können Sie Ihren Pass innerhalb abholen. Grundsätzlich holen Sie Ihren Pass selbst ab.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Wir wollen Ihnen eine gewisse Flexibilität bei Ihrer Reise ermöglichen: Damit Sie Ihre Reisedaten bei Bedarf auch kurzfristig verschieben können, ist die Gültigkeit Ihres Visums i.d.R. 15 Tage länger als die Anzahl der Aufenthaltstage.
Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.)

nach oben