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Deutschland öffnet Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen, © colourbox.de

25.02.2020 - Artikel

Am 1.3.2020 traten neue Regeln für die Einwanderung von Fachkräften in Kraft. Das neue Gesetz erweitert die Möglichkeiten für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, zum Zweck der Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu kommen.

Bevor sie ihr Visum beantragen, benötigen Interessenten eine offizielle Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation. Diese erfolgt nur durch offizielle Stellen.

Informationen zu den Verfahren finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de.

Interessierte Fachkräfte sollten diese Verfahren frühzeitig einleiten.

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