Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Deutschland erweitert und vereinfacht Zugang zum Arbeitsmarkt

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit verschiedenen Berufen, © colourbox.de

01.12.2023 - Artikel

Ab November 2023: - Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf einen Blick
Durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz können Fachkräfte mit Berufsausbildung und Personen mit berufspraktischen Kenntnissen leichter nach Deutschland einwandern.

Mit dem neuen Gesetz werden bereits bestehende Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschlüssen wie die Blaue Karte EU fortgeführt und teilweise erweitert. Zudem wird es möglich sein, mit einer neuen Chancenkarte nach einem Arbeitsplatz zu suchen.

Das neue Gesetz besteht aus mehreren Teilen. Die Regelungen treten ab November 2023 sukzessive in Kraft.

Hier finden Sie einen ersten Überblick über die bevorstehenden Neuerungen: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/fachkraefteeinwanderungsgesetz

Bevor sie ihr Visum als Fachkraft beantragen, benötigen Interessierte eine offizielle Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation. Diese erfolgt durch die zuständigen Stellen in Deutschland.

Informationen zu dem Verfahren finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de.

Interessierte Fachkräfte sollten diese Verfahren frühzeitig einleiten.

nach oben