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Verfahrenshinweise und Formulare

Foto eines Formulars

Foto eines Formulars, © picture-alliance/ ZB

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Informationen des Bundesverwaltungsamts zu den einzelnen Verfahren finden Sie hier

Nur das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag hin feststellen, ob die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde oder erworben werden kann. Das Bundesverwaltungsamt entscheidet auch über Anträge auf Beibehaltungsgenehmigungen, auf Einbürgerungen, auf Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit und nimmt Erklärungen über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit entgegen.

Hier finden Sie Formulare und Merkblätter zu den folgenden Themen:

1. Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit:

Merkblatt und Antrag für Personen ab 16 Jahre https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Feststellung_Start/Feststellung/02_Vordrucke_F/02_01_F_Vordrucke_Antrag/02_01_F_Vordrucke_Antrag_node.html

Merkblatt und Antrag für Personen unter 16 Jahre

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Feststellung_Start/Feststellung/02_Vordrucke_F/02_01_F_Vordrucke_Antrag/02_01_F_Vordrucke_Antrag_node.html

Merkblatt und Antrag komplett für einen Erwachsenen und ein Kind

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Feststellung/Paket_erw_kind.html?nn=153128

2. Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Merkblatt und Antrag für Personen ab 16 Jahre https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Beibehaltung/02-Vordrucke_BB/02_01_BB_Vordrucke_Antrag/02_01_BB_Vordruck_Antrag_node.html

Merkblatt und Antrag für Personen unter 16 Jahre https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Beibehaltung/02-Vordrucke_BB/02_01_BB_Vordrucke_Antrag/02_01_BB_Vordruck_Antrag_node.html

Merkblatt und Antrag komplett für einen Erwachsenen und ein Kind

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Beibehaltung/Paket3.html?nn=149502

3. Einbürgerungen

Einbürgerungen im Rahmen der Wiedergutmachung

Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30.01.1933 und dem 08.05.1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist und ihre Abkömmlinge, können sich nach Artikel 116 Absatz 2 Grundgesetz auf ihre deutsche Staatsangehörigkeit wieder berufen. Bei dauerndem Aufenthalt außerhalb Deutschlands geschieht dies durch Antrag auf Wiedereinbürgerung. Das gleiche gilt auch für die Nachkommen dieses Personenkreises, wenn sie ohne die damalige Ausbürgerung Deutsche geworden wären.

Der ab dem 01.September 2008 eingeführte bundeseinheitliche Einbürgerungstest muss nicht durchgeführt werden. Das Verfahren ist kostenfrei.

Informationen hierzu:
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Anspruch/EinbuergerungA_node.html

weitere Einbürgerungen
Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher nach § 13 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Ermessen13/Einbuergerung13_node.html

sonstige Einbürgerung nach § 14 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Ermessen14/Einbuergerung14_node.html

4. Sonstige staatsangehörigkeitsrechtliche Themen, beispielsweise Verzicht auf oder Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/staatsangehoerigkeit_node.html

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