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Nationale Visa

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Für peruanische Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige, die in Peru leben, die länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchten.

Pässe mit verschiedenen Visa
Pässe mit verschiedenen Visa© Colourbox

Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

  • Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular aus und bringen Sie zwei Ausdrucke bei der Antragstellung mit.
  • Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. 
    Die Unterlagen müssen im Original mit zwei Kopien vorgelegt werden.

Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passende Checkliste zusammengestellt:

Visum zur Eheschließung oder zur Aufnahme einer Lebenspartnerschaft
Visum zur Familienzusammenführung zum Ehemann / zur Ehefrau
Merkblatt zum Sprachnachweis beim Nachzug von Ehegatten aus dem Ausland

Visum zum Nachzug von minderjährigen Kindern
Visum zur Familienzusammenführung ausländischer Eltern zu einem minderjährigen deutschen Kind
Visum für eine Tätigkeit als Au Pair
Visum für einen Sprachkurs Deutsch
Visum für ein Studium in Deutschland mit einem deutschen Abiturzeugnis
Visum für ein Studium in Deutschland
Visum für ein Studium mit einem Stipendium
Visum für einen offiziellen Schulaustausch
Visum für ein Praktikum
Visum für ein Praktikum mit Bescheinigung der ZAV
Visum zur Arbeitsaufnahme
Visum zur Arbeitsplatzsuche für Hochschulabsolventen
Visum für eine Teilnahme am Freiwilligendienst

Weiterführende Informationen:

Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos bei einer Bank in Deutschland
Informationen zu den Fotos, die Sie für den Visumantrag benötigen

Antrag stellen

Um Ihren Antrag stellen zu können, vereinbaren Sie bitte einen Termin über das elektronische Terminvereinbarungssystem der Botschaft in der Kategorie "Nationale Visa". den link finden Sie hier.

Nur Antragstellerinnen und Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Peru können ihr Visum bei der Visastelle der deutschen Botschaft in Lima beantragen. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Sie dann in Peru, wenn die Umstände erkennen lassen, dass Sie hier für mindestens 6 Monate verbleiben wollen (z.B. zum Studium, als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin). Antragstellerinnen und Antragsteller, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Peru haben, müssen ihr Visum in dem Land beantragen, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. 

Die Gebühr für die Antragsbearbeitung beträgt in der Regel 75,00 € (ca. 285.-- Soles), für Minderjährige 37,50 €.  Sie wird bei Antragstellung zum aktuellen Gegenwert in Landeswährung in bar fällig.

Im Fall einer Ablehnung erfolgt keine Rückerstattung der entrichteten Visagebühr. 

Während der Bearbeitung

Die Botschaft prüf Ihren Visumantrag und leitet ein Exemplar Ihres Visumantrags an die Ausländerbehörde weiter, die für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständig ist. Denn ein Visum für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland und/oder für eine Erwerbstätigkeit bedarf der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland (gemäß § 31 Absatz 1 Satz 1 Aufenthaltsverordnung).

Das Visumverfahren dauert in der Regel zwischen 6 und 8 Wochen. Entsprechend frühzeitig sollten die Visa beantragt werden.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, wird die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden. 

Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen des Datenschutzes keine telefonische Auskunft über den Sachstand von laufenden Visaanträgen erteilt wird, weil die Visastelle die Identität des Anrufers nicht telefonisch feststellen kann. Die in Visaverfahren erhobenen Informationen über Antragsteller ebenso wie Auskunft über den Sachstand einzelner Visaverfahren unterliegen dem Datenschutz. 

Die Visastelle darf Auskünfte zu Visaverfahren nur erteilen an:

- Antragstellerinnen und Antragsteller selbst oder

- Dritte, die eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Antragstellers bzw. der Antragstellerin vorlegen, oder

- gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, wenn aus Rechtsgründen eine entsprechende Vertretungsmacht besteht (z.B. Eltern für ihre Kinder) 

Entsprechend darf die Visastelle Ehegatten/Verlobten/Arbeitgebern usw. keine Auskunft erteilen, solange keine schriftliche Vertretungsvollmacht vorliegt. Eine Vollmacht muss deshalb ggf. beigefügt werden. 

Rückgabe des Passes

Sobald das Visum erteilt werden kann, werden Sie von der Visastelle der Botschaft Lima informiert. 

Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise!

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

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