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Führungszeugnis
Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Sie brauchen ein deutsches Führungszeugnis? Wir sagen Ihnen hier, wie Sie es bekommen.
Führungszeugnisse werden vom Bundesamt für Justiz erteilt. Antragsteller*innen müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben und können sich bei Antragstellung nicht - auch nicht durch Rechtsanwält*innen - vertreten lassen.
Der Antrag muss die vollständigen Personendaten sowie die eigenhändige Unterschrift des/der Betroffenen enthalten; Personendaten und Unterschrift müssen amtlich bestätigt sein. Die Bestätigung (Unterschriftsbeglaubigung) kann durch jede öffentliche Stelle im Ausland (z.B. Polizeistellen oder Notar/in) durchgeführt werden.
Das Antragsformular finden Sie auf der unten aufgeführten Webseite des Bundesjustizamtes. Es kann auch in Englisch oder Französisch ausgefüllt und ausgedruckt werden, eine spanischsprachige Fassung ist leider nicht vorhanden. Die Gebühr für die Erteilung des Führungszeugnisses beträgt 13,00 EUR und muss direkt an das Bundesamt für Justiz überwiesen werden. Das Führungszeugnis kann erst nach Eingang der Gebühr erteilt werden.
Ausführliche Informationen inklusive Telefonnummer des Bundesjustizamtes sowie das Antragsformular finden Sie auf dieser Webseite.
Gelegentlich verlangen ausländische Behörden ein Führungszeugnis mit Apostille oder Legalisation. Hierbei kommt es auf das Land an, in dem das Führungszeugnis Verwendung finden soll. Im Verhältnis zu Peru gilt das Apostilleverfahren. Ob für die Vorlage bei den peruanischen (oder sonstigen ausländischen) Behörden eine Apostille erforderlich ist, müssen Antragsteller*innen selbst in Erfahrung bringen. Die Apostille kann direkt mit Beantragung des Führungszeugnisses gegen eine zusätzliche Gebühr angefordert werden. Auskünfte hierzu erteilt das Bundesamt für Justiz auch unter der Telefonnummer +49 228 99 410-5668.