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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

16.08.2023 - Artikel

Sie brauchen ein deutsches Führungszeugnis? Wir sagen Ihnen hier, wie Sie es bekommen.

Führungszeugnisse werden vom zentralen Register des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof- Dienststelle Bundeszentralregister - erteilt. Antragsteller müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben und können sich bei Antragstellung nicht - auch nicht durch einen Rechtsanwalt - vertreten lassen.

Der Antrag muss die vollständigen Personendaten sowie die eigenhändige Unterschrift des Betroffenen enthalten; Personendaten und Unterschrift müssen amtlich bestätigt sein. Das Antragsformular finden Sie auf der unten aufgeführten Webseite des Bundesjustizamtes. Es kann auch in Englisch oder Französisch ausgefüllt und ausgedruckt werden, eine spanischsprachige Fassung ist leider nicht vorhanden. Die Bestätigung kann durch das Rechts- und Konsularreferat der Deutschen Botschaft oder einen der Honorarkonsuln erfolgen. Die Gebühr für die Erteilung des Führungszeugnisses beträgt 13,00 EUR und muss direkt an das Bundesamt für Justiz überweisen werden. Das Führungszeugnis kann erst nach Eingang der Gebühr erteilt werden.

Für die Bestätigung Ihrer Unterschrift legen Sie bitte das ausgefüllte Formular, ein gültiges Ausweisdokument sowie die Gebühr für die amtliche Beglaubigung der Unterschrift und Personendaten (34 EUR, zahlbar in bar in peruanischen Soles der per Visa / Mastercard) vor. Diese Gebühr muss zusätzlich zu der Gebühr für die Erteilung des Führungszeugnisses bezahlt werden.

Ausführliche Informationen inklusive Telefonnummer des Bundesjustizamtes sowie das Antragsformular finden Sie auf dieser Webseite.

Gelegentlich verlangen ausländische Behörden ein Führungszeugnis mit Apostille oder Legalisation. Hierbei kommt es auf das Land an, in dem das Führungszeugnis Verwendung finden soll. Im Verhältnis zu Peru gilt das Apostilleverfahren. Ob für die Vorlage bei den peruanischen (oder sonstigen ausländischen) Behörden eine Apostille erforderlich ist, müssen Antragsteller selbst in Erfahrung bringen. Die Apostille kann direkt mit Beantragung des Führungszeugnisses gegen eine zusätzliche Gebühr angefordert werden. Auskünfte hierzu erteilt das Bundesamt für Justiz auch unter der Telefonnummer +49 228 99 410-5668.

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