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Nationale Visa

18.06.2024 - Artikel

Für peruanische Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige, die in Peru leben, die länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchten.

Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Für die Antragstellung müssen Sie persönlich in der Visastelle der Botschaft vorsprechen. Ausnahmen hiervon sind leider nicht möglich.
Sie benötigen für die Beantragung eines Visums, egal welcher Kategorie, einen Termin.

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Visakategorie.

Die anfallende Gebühr für Ihren Antrag wird bei Antragstellung zum aktuellen Gegenwert in Landeswährung fällig.
Eine Zahlung in Bar ist nur in PEN möglich.
Grundsätzlich ist eine Kreditkartenzahlung mit folgenden Kreditkarten möglich: VISA oder MasterCard. (Hinweis: Es ist darauf zu achten, dass auf der Kreditkarte Ihr Name steht und diese keinen flexiblen Pin benötigt) Leider kann es auf Grund von technischen Störungen bei Kreditkartenzahlung zu Problemen oder Doppelbuchungen kommen. Um dies zu vermeiden, wird eine Zahlung in Bar empfohlen.

Grundsätzlich müssen Sie bei Antragstellung folgende Unterlagen vorlegen (alle Dokumente bitte im Original sowie eine Fotokopie):

  • Gültiger Reisepass mit einer Kopie der Lichtbildseite des Passes (Hinweis: der Pass muss mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.)
  • Ein Antragsformular, vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben. Eine digitale Signatur ist nicht ausreichend.
  • Zwei identische, aktuelle biometrietaugliche Passbilder (3,5 cm x 4,5) - Informationen dazu finden Sie hier.
  • Reisekrankenversicherung
  • Krankenversicherungsschutz für den gesamten Aufenthalt, welcher spätestens am Tag der Einreise gültig wird. Dieser muss für alle Schengen-Staaten gültig sein und eine Deckungssumme von min. 30.000 Euro aufweisen.


Weitere vorzulegende Dokumente entnehmen Sie bitte der für Sie zutreffenden Kategorie.

Bitte beachten Sie vor einer Terminvereinbarung folgende Hinweise:

  • Antragsteller*innen unter 18 Jahren sprechen persönlich in Begleitung der Sorgeberechtigten vor. Eine beglaubigte, übersetzte Geburtsurkunde ist notwendig. Eine Notarielle Einverständniserklärung über den beabsichtigten Aufenthalt des/der Minderjährigen in Deutschland mit Benennung der Person, die die gesetzliche Vertretung des/der Minderjährigen in Deutschland übernimmt. (ins Deutsche übersetzt)
  • Es werden nur vollständige Anträge angenommen, weil nur so eine ordnungsgemäße Prüfung des Antrags möglich ist.
  • Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
  • Bitte die Unterlagen sortiert und nicht getackert vorlegen.
  • Nur Antragsteller*innen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Peru können ihr Visum bei der Visastelle der deutschen Botschaft in Lima beantragen. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Sie dann in Peru, wenn die Umstände erkennen lassen, dass Sie hier für mindestens 6 Monate verbleiben wollen (z.B. als Student, Arbeitnehmer). Antragsteller, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Peru haben, müssen ihr Visum in dem Land beantragen, in dem Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  • Ist eine Übersetzung von vorzulegenden Dokumenten notwendig, finden Sie eine Liste der vereidigten Übersetzer auf der Website der Botschaft.
  • Ist ein Sprachzertifikat der deutschen Sprache notwendig, finden Sie auf unserer Webseite eine Liste der Anbieter, von welchen derzeit die Zertifikate anerkannt werden. Zertifikate anderer Anbieter werden nicht akzeptiert.


Wenn Sie alle Ihre Unterlagen vollständig vorliegen haben, können Sie einen Termin bei der Botschaft vereinbaren, um Ihren Antrag zu stellen. Buchen Sie diesen bitte über das elektronische Terminvereinbarungssystem der Botschaft in der Kategorie „Nationale Visa“.

Sobald das Visum erteilt wurde, informiert die Visastelle Sie, damit Sie das Visum abholen können.
Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.


Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, wird die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.


Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen des Datenschutzes keine telefonische Auskunft über den Sachstand von laufenden Visaanträgen erteilt wird, weil die Visastelle die Identität der Anrufer*innen nicht telefonisch feststellen kann. Die in Visaverfahren erhobenen Informationen über Antragsteller*innen ebenso wie Auskunft über den Sachstand einzelner Visaverfahren unterliegen dem Datenschutz.
Falls Sie eine Sachstandsanfrage dennoch aus besonderen Gründen für nötig halten, bitten wir um persönliche Vorsprache oder schriftliche Anfrage unter Darlegung der Gründe sowie Angabe Ihrer persönlichen Daten.


Die Visastelle darf Auskünfte zu Visaverfahren nur erteilen an:

  • Antragsteller*innen selbst oder
  • Dritte, die eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Antragstellers vorlegen oder
  • gesetzlichen Vertreter, wenn aus Rechtsgründen eine entsprechende Vertretungsmacht besteht (z.B. Eltern für ihre Kinder)

Entsprechend darf die Visastelle Ehegatt*innen/Verlobten/Arbeitgeber*innen usw. keine Auskunft erteilen, solange keine schriftliche Vertretungsvollmacht vorliegt. Eine Vollmacht muss deshalb ggf. beigefügt werden.

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