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Gebühren

18.06.2024 - Artikel

Allgemeine Informationen

In der Deutschen Botschaft können Sie in Nuevos Soles (PEN) in bar oder mit einer Kreditkarte (Visa oder Mastercard) bezahlen.

Zahlungen in Euro (EUR) und US-Dollar (USD) sind nicht möglich.

Die Umrechnung erfolgt zum jeweils gültigen Umrechnungskurs der Botschaft in Lima.

Wichtige Hinweise zu Zahlungen mit Kreditkarte:

Bei Zahlungen mit Kreditkarte ist zu beachten, dass auf der Kreditkarte der Vor- und Nachname aufgeführt sein muss. Ohne diese Angabe ist eine Durchführung der Zahlung nicht möglich.
Es ist nicht erlaubt, zur Vorsprache ein Mobiltelefon mitzubringen. Wenn Sie bei Zahlungen mit der Kreditkarte ein „One Time Password“ oder Ähnliches benötigen, haben Sie keine Möglichkeit, darauf zuzugreifen.
Die Abbuchung von der Kreditkarte erfolgt in Euro aus Deutschland und es können Bankgebühren anfallen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Bank eine Belastung aus dem Ausland nicht aus Sicherheitsgründen verweigert.
Aus technischen Gründen kann es gelegentlich zu Ausfällen bei Kreditkartenzahlungen kommen. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Gebühren stets in bar mitzubringen.
Geldautomaten befinden sich in unmittelbarer Laufnähe zur Botschaft.


Gebühren in Visaangelegenheiten

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Gebühren in Visaangelegenheiten ausschließlich in bar entgegengenommen werden können.

Nationale Visa

Die Gebühren für nationale Visa betragen grundsätzlich 75,- EUR und 37,50 EUR für minderjährige Antragsteller*innen.
Sie sind zum jeweils aktuellen Tageskurs der Botschaft in Nuevos Soles (PEN) am Schalter zu bezahlen.
Für einzelne Visumkategorien können unter Umständen Ausnahmen bestehen.

Schengen-Visa

Die Gebühren für Schengen-Visa betragen grundsätzlich 90,- EUR und 45,- EUR für minderjährige Antragsteller*innen.


Gebühren in Pass- und Personalausweisangelegenheiten

Passarten

Mit Wohnsitz in Peru und nicht in Deutschland gemeldet

Ohne Wohnsitz in Peru
oder
in Deutschland gemeldet

Europapass mit 32 Seiten

Gültigkeit: 6 bzw. 10 Jahre

Bis 23 Jahre: 68,50 EUR

Ab 24 Jahre: 101,- EUR

Bis 23 Jahre: 106,- EUR

Ab 24 Jahre: 171,- EUR

Europapass mit 48 Seiten

Gültigkeit: 6 bzw. 10 Jahre

Bis 23 Jahre: 90,50 EUR

Ab 24 Jahre: 123,- EUR

Bis 23 Jahre: 128,- EUR

Ab 24 Jahre: 193,- EUR

Expressverfahren für o.g. Europapässe

Zuzüglich 32,- EUR

Vorläufiger Reisepass

Gültigkeit: 1 Jahr

70,- EUR

96,- EUR

Personalausweis

Gültigkeit: 6 bzw. 10 Jahre

Bis 23 Jahre: 52,80 EUR

Ab 24 Jahre: 67,- EUR

Bis 23 Jahre: 65,80 EUR

Ab 24 Jahre: 80,- EUR

Reiseausweis als Passersatz

(i.d.R. nur im Notfall ausgestellt)
Ermöglicht die einmalige, direkte Einreise nach Europa

Gültigkeit: max. ein Monat

Während der Dienstzeit: 52,- EUR

Außerhalb der Dienstzeit: 60,- EUR

Änderung im Reisepass, Personalausweis

Gebührenfrei

Gebührenfrei



Gebühren in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Staatsangehörigkeitsausweis / Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags, aber eine spätere Gebühr des Bundesverwaltungsamts

Einbürgerung

keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags, aber ggf. eine spätere Gebühr des Bundesverwaltungsamts

Kopiebeglaubigung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Gebührenfrei



Gebühren des Standesamts I von Berlin

Die Gebühren des Standesamts I von Berlin entnehmen Sie bitte der entsprechenden Website.

Gebühren für sonstige konsularische Dienstleistungen

Unterschriftsbeglaubigung

56,43 EUR

Namenserklärung

Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgend genannten
Gebührenpunkten zusammen:

1) Gebühr für Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 Euro pro
volljähriges Kind, bei minderjährigen Kindern nur eine Gebühr

2) Kopiebeglaubigung: 24,61 Euro pro Kind

3) spätere Gebühr des Standesamts

Die Gebühren Nr. 1) und 2) sind bei Antragstellung zu zahlen.

Geburtsregistrierung/

Antrag auf Beurkundung der

Auslandsgeburt

Die Gesamtgebühr setzt sich nachfolgend genannten Gebührenpunkten
zusammen:

1) Gebühr für Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 Euro ohne Bestimmung eines Namens: 56,43 Euro pro Kind

2) Kopiebeglaubigung: 24,61 Euro pro Kind

3) spätere Gebühr des Standesamts

Die Gebühren Nr. 1) und 2) sind bei Antragstellung zu zahlen.

Eheregistrierung/

Antrag auf Beurkundung der

Auslandseheschließung

Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgenden Gebührenpunkten

zusammen:

1) Gebühr Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 Euro (ohne Bestimmung eines Namens: 56,43 Euro)

2) Kopiebeglaubigung: 24,61 Euro

3) spätere Gebühr des Standesamts

Die Gebühren Nr. 1) und Nr. 2) sind bei Antragstellung zu zahlen.

Kopiebeglaubigung

24,61 Euro pro Schriftstück (Urkunde plus Übersetzung = 1 Schriftstück)

Sonstige Bescheinigungen

Sofern eine Bescheinigung individuell gefertigt werden muss:

70,33 Euro, sonst 34,07 Euro

Beurkundung

(bspw. Erbscheinsantrag,

Vaterschaftsanerkennung,

Sorgeerklärung)

Die Gebühr unterscheidet sich je nach Art und Wert des zu beurkundenden Rechtsgeschäfts.

Lebensbescheinigung für gesetzliche Renten/Entschädigungsrenten/Pensionen aus einem früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst.

Gebührenfrei

Lebensbescheinigung für private Renten / Pensionen

34,07 EUR

Bescheinigung für das Finanzamt

34,07 EUR

Führungszeugnis

Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgend genannten Gebührenpunkten zusammen:

1) Gebühr für konsularische Bescheinigung: 34,07 Euro

2) spätere Gebühr des Bundesamts für Justiz

Die Gebühr Nr. 1) ist bei Vorsprache zu zahlen.

Ausfuhrbestätigung zur

Mehrwertsteuerrückerstattung

34,07 EUR

Urnenbescheinigung/Leichenpass

64,07 EUR

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