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Gebühren
Allgemeine Informationen
In der Deutschen Botschaft können Sie in Nuevos Soles (PEN) in bar oder mit einer Kreditkarte (Visa oder Mastercard) bezahlen.
Zahlungen in Euro (EUR) und US-Dollar (USD) sind nicht möglich.
Die Umrechnung erfolgt zum jeweils gültigen Umrechnungskurs der Botschaft in Lima.
Wichtige Hinweise zu Zahlungen mit Kreditkarte:
Bei Zahlungen mit Kreditkarte ist zu beachten, dass auf der Kreditkarte der Vor- und Nachname aufgeführt sein muss. Ohne diese Angabe ist eine Durchführung der Zahlung nicht möglich.
Es ist nicht erlaubt, zur Vorsprache ein Mobiltelefon mitzubringen. Wenn Sie bei Zahlungen mit der Kreditkarte ein „One Time Password“ oder Ähnliches benötigen, haben Sie keine Möglichkeit, darauf zuzugreifen.
Die Abbuchung von der Kreditkarte erfolgt in Euro aus Deutschland und es können Bankgebühren anfallen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Bank eine Belastung aus dem Ausland nicht aus Sicherheitsgründen verweigert.
Aus technischen Gründen kann es gelegentlich zu Ausfällen bei Kreditkartenzahlungen kommen. Aus diesem Grund empfehlen wir, die Gebühren stets in bar mitzubringen.
Geldautomaten befinden sich in unmittelbarer Laufnähe zur Botschaft.
Gebühren in Visaangelegenheiten
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Gebühren in Visaangelegenheiten ausschließlich in bar entgegengenommen werden können.
Nationale Visa
Die Gebühren für nationale Visa betragen grundsätzlich 75,- EUR und 37,50 EUR für minderjährige Antragsteller*innen.
Sie sind zum jeweils aktuellen Tageskurs der Botschaft in Nuevos Soles (PEN) am Schalter zu bezahlen.
Für einzelne Visumkategorien können unter Umständen Ausnahmen bestehen.
Schengen-Visa
Die Gebühren für Schengen-Visa betragen grundsätzlich 90,- EUR und 45,- EUR für minderjährige Antragsteller*innen.
Gebühren in Pass- und Personalausweisangelegenheiten
Passarten | Mit Wohnsitz in Peru und nicht in Deutschland gemeldet | Ohne Wohnsitz in Peru |
Europapass mit 32 Seiten Gültigkeit: 6 bzw. 10 Jahre | Bis 23 Jahre: 68,50 EUR Ab 24 Jahre: 101,- EUR | Bis 23 Jahre: 106,- EUR Ab 24 Jahre: 171,- EUR |
Europapass mit 48 Seiten Gültigkeit: 6 bzw. 10 Jahre | Bis 23 Jahre: 90,50 EUR Ab 24 Jahre: 123,- EUR | Bis 23 Jahre: 128,- EUR Ab 24 Jahre: 193,- EUR |
Expressverfahren für o.g. Europapässe | Zuzüglich 32,- EUR | |
Vorläufiger Reisepass Gültigkeit: 1 Jahr | 70,- EUR | 96,- EUR |
Personalausweis Gültigkeit: 6 bzw. 10 Jahre | Bis 23 Jahre: 52,80 EUR Ab 24 Jahre: 67,- EUR | Bis 23 Jahre: 65,80 EUR Ab 24 Jahre: 80,- EUR |
Reiseausweis als Passersatz (i.d.R. nur im Notfall ausgestellt) Gültigkeit: max. ein Monat | Während der Dienstzeit: 52,- EUR Außerhalb der Dienstzeit: 60,- EUR | |
Änderung im Reisepass, Personalausweis | Gebührenfrei | Gebührenfrei |
Gebühren in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Staatsangehörigkeitsausweis / Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit | keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags, aber eine spätere Gebühr des Bundesverwaltungsamts |
Einbürgerung | keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags, aber ggf. eine spätere Gebühr des Bundesverwaltungsamts |
Kopiebeglaubigung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten | Gebührenfrei |
Gebühren des Standesamts I von Berlin
Die Gebühren des Standesamts I von Berlin entnehmen Sie bitte der entsprechenden Website.
Gebühren für sonstige konsularische Dienstleistungen
Unterschriftsbeglaubigung | 56,43 EUR |
Namenserklärung | Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgend genannten 1) Gebühr für Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 Euro pro 2) Kopiebeglaubigung: 24,61 Euro pro Kind 3) spätere Gebühr des Standesamts Die Gebühren Nr. 1) und 2) sind bei Antragstellung zu zahlen. |
Geburtsregistrierung/ Antrag auf Beurkundung der Auslandsgeburt | Die Gesamtgebühr setzt sich nachfolgend genannten Gebührenpunkten 1) Gebühr für Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 Euro ohne Bestimmung eines Namens: 56,43 Euro pro Kind 2) Kopiebeglaubigung: 24,61 Euro pro Kind 3) spätere Gebühr des Standesamts Die Gebühren Nr. 1) und 2) sind bei Antragstellung zu zahlen. |
Eheregistrierung/ Antrag auf Beurkundung der Auslandseheschließung | Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgenden Gebührenpunkten zusammen: 1) Gebühr Unterschriftsbeglaubigung: 79,57 Euro (ohne Bestimmung eines Namens: 56,43 Euro) 2) Kopiebeglaubigung: 24,61 Euro 3) spätere Gebühr des Standesamts Die Gebühren Nr. 1) und Nr. 2) sind bei Antragstellung zu zahlen. |
Kopiebeglaubigung | 24,61 Euro pro Schriftstück (Urkunde plus Übersetzung = 1 Schriftstück) |
Sonstige Bescheinigungen | Sofern eine Bescheinigung individuell gefertigt werden muss: 70,33 Euro, sonst 34,07 Euro |
Beurkundung (bspw. Erbscheinsantrag, Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung) | Die Gebühr unterscheidet sich je nach Art und Wert des zu beurkundenden Rechtsgeschäfts. |
Lebensbescheinigung für gesetzliche Renten/Entschädigungsrenten/Pensionen aus einem früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst. | Gebührenfrei |
Lebensbescheinigung für private Renten / Pensionen | 34,07 EUR |
Bescheinigung für das Finanzamt | 34,07 EUR |
Führungszeugnis | Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgend genannten Gebührenpunkten zusammen: 1) Gebühr für konsularische Bescheinigung: 34,07 Euro 2) spätere Gebühr des Bundesamts für Justiz Die Gebühr Nr. 1) ist bei Vorsprache zu zahlen. |
Ausfuhrbestätigung zur Mehrwertsteuerrückerstattung | 34,07 EUR |
Urnenbescheinigung/Leichenpass | 64,07 EUR |