Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Hilfe für deutsche Staatsangehörige

Grünes Schild mit Piktogramm für Sammelstelle im Katastrophen- und Notfall

Piktogramm für Sammelstelle im Katastrophen- und Notfall, © colourbox.de

21.06.2024 - Artikel

Allgemeine Hinweise

Das Rechts- und Konsularreferat unterstützt sie bei familienrechtlichen, staatsangehörigkeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten, sowie die Vornahme von Beglaubigungen und Beurkundungen. Auch die Unterstützung Deutscher in Notsituationen und Betreuung deutscher Strafgefangener wird von dem Referat geleistet.

Die Deutsche Botschaft leistet Ihnen auch gern Hilfe zur Selbsthilfe, wobei wir Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, sich auf schnellem Weg Geld aus Deutschland überweisen zu lassen. Wir können leider nicht die Aufgaben einer Bank wahrnehmen, also keine Darlehen auszahlen.

Wichtiger Hinweis: Falls Sie Doppelstaatler*in sind, ist die konsularische Hilfe – falls überhaupt – nur eingeschränkt möglich. Dies gilt insbesondere im Verhältnis zu peruanischen Behörden. Diese betrachten Sie als peruanische*r Staatsangehörige*r und lassen konsularische Hilfe häufig nicht zu.

Notfallnummer der deutschen Botschaft

Bereitschaftshandy: +51 997 576 200, Erreichbarkeit: außerhalb der Öffnungszeiten der deutschen Botschaft in Lima von 06:00 Uhr bis 7:45 Uhr und von 16:45 Uhr bis Mitternacht. An Wochenenden und an Feiertagen von 08:00 Uhr bis Mitternacht.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vom Bereitschaftsdienst nur dringende Notfälle wahrgenommen werden, die nicht bis zum nächsten Arbeitstag warten können. Visafragen fallen grundsätzlich NICHT darunter und müssen per E-Mail vorgetragen werden.

Erste Informationen zur Hilfe in Notfällen finden Sie auch auf der Seite Konsularinfo.

Passverlust

Die Botschaft ist ermächtigt, einen „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ auszustellen. Dies ist einfacher, wenn Sie vorher angefertigte Fotokopien aller verloren gegangenen Ausweispapiere übersenden können. Eventuell kann auch ein befristeter vorläufiger Reisepass vor Ort ausgestellt werden. Hierfür müssen wir Ihre zuständige Passbehörde in Deutschland beteiligen.

Gestohlener Reisepass

Wurde Ihr Reisepass gestohlen, müssen Sie zunächst eine Verlustanzeige bei der nächstgelegenen peruanischen Polizeidienststelle (Comisaría) des Verlustortes abgeben. Bei Verlustfällen während touristischer oder Besuchsaufenthalte kann die Anzeige auch bei der „Comisaría Especial de Turismo Lima Sur“ (Polizeistation), Calle General Vidal 230, Miraflores, Lima 18, Tel. +51 14453537 gestellt werden.
Bei Beantragung eines Passersatzdokuments im Konsulat sind im Anschluss folgende Nachweise einzureichen

  • Verlustanzeige der zuständigen peruanischen Polizeidienststelle
  • Zweifelsfreier Identitätsnachweis (bspw. Passkopien, Personalausweis, Führerschein)
  • Zwei aktuelle biometrische Passfotos
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Vollständig ausgefüllte Verlustanzeige für die deutschen Polizeibehörden.

Sollte Ihr Personalausweis gestohlen worden sein, können Sie die Online-Funktion ebenfalls sperren lassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres und Heimat.

Geldverlust

Bei Geldverlust oder sonstigen finanziellen Schwierigkeiten im Ausland bieten die Überweisungssysteme von Western Union und MoneyGram eine schnelle und zuverlässige Möglichkeit, Geld nach Peru zu transferieren.

1. Geldbeschaffung über WesternUnion

Empfänger*innen sollten sich nach der nächsten Auszahlungsstelle und deren Öffnungszeiten (ggf. Wochenend- und Feiertage beachten!) im Voraus erkundigen. Die Auszahlungsstellen können online eingesehen werden.

Hauptfiliale von Western Union in Peru: Av. Santa Cruz 464, San Isidro, Lima

Auszahlungsstellen unmittelbar in der Nähe der Botschaft:

1) Hauptfiliale der Scotiabank, Av. Dionisio Derteano 102, San Isidro, Lima

2) Filiale der Scotiabank, Av. Canaval y Moreyra 282 , San Isidro, Lima

Telefonzentrale von Western Union in Peru: +51 1 422 00 14 (# 1 für Spanisch, # 2 für Englisch)

Die Partnerbank der Western Union ist in Deutschland die ReiseBank (www.reisebank.de) mit ihren Geschäftsstellen in den größeren Städten, an Hauptbahnhöfen, Flughäfen sowie an Grenzübergängen. Über die ReiseBank-Hotline, Tel.: 01805-225822 (nur in Deutschland erreichbar) kann zudem erfragt werden, wo sich Filialen in Deutschland befinden. Das Geld wird in einer der Geschäftsstellen der ReiseBank in Deutschland bar eingezahlt oder aber durch Ihre Hausbank mit WU®Pay, SOFORT Überweisung oder Giropay transferiert. Nach Einzahlung des Geldes in Deutschland steht der auszuzahlende Betrag bereits nach wenigen Minuten bei allen Auszahlungsstellen der Western Union in Peru zur Verfügung und kann den Empfänger*innen nach Vorlage des Reisepasses ausgezahlt werden.

2. Kredit-/Bankkarte sperren lassen

1) American Express: +49 69 9797 1000

2) Mastercard: +1 63 67 22 71 11

3) Visa: +1 4105 81 3836 oder +49 116 116

4) Diners Club: 069/900 150 135

5) EC-Karten +49 1805 021 021 oder +49 69 74 09 87 (nicht für Sperrungen von Schecks oder Kreditkarten), +49 116 116 (Sperrung von Kredit-, EC-, Handykarten, etc.)

6) Sparkassen-Kreditkarten: +49 1803 123 888 („Bayern-Card“)

3. Günstige Unterkünfte in Lima (Miraflores)

Eurobackpackers
Jr. Manco Cápac 471, Miraflores (Straßenblock/cuadra 9 der Avenida Larco)
Tel. +51 1 654 43 39

Rodas I
Av. Petit Thouars 4712, Miraflores
Tel. +51 1 447 5761, (01) 242 70 73

Rodas II
Calle Tarapaca 250, Miraflores
Tel. + 51 1 242 48 72

Festnahme

Die Behörden des Gastlandes sind durch die Wiener Konvention verpflichtet, die deutsche Auslandsvertretung unverzüglich zu unterrichten, sofern Verhaftete dies verlangen. Leider kennt nicht jede*r Polizeibeamt*in dieses internationale Abkommen. Bestehen Sie bei einer Verhaftung darauf, die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung informieren zu können.

Im Ausland können Sie sich nur durch dort zugelassene Rechtsanwält*innen vor Gericht vertreten lassen. Dies können auch Pflichtverteidiger*innen sein, die für ihre Tätigkeit keine Gebühren verlangen. Falls Sie eine*n Pflichtverteidiger*in nicht für ausreichend halten, müssen Sie auf eigene Kosten eine*n Rechtsanwält*in Ihrer Wahl beauftragen. Hierbei ist Ihnen das Konsularreferat behilflich. Es hat eine Liste vertrauenswürdiger Anwält*innen (sofern erforderlich, mit Fremdsprachenkenntnissen) zur Verfügung. Die Konsularbeamt*innen dürfen inhaftierte Landsleute im Gefängnis besuchen und mit ihnen korrespondieren. Besuche finden in der Regel einmal pro Halbjahr statt. Dabei überprüfen sie, ob die Haftbedingungen annehmbar sind. Auf Wunsch unterrichtet die Botschaft Angehörige und leitet deren Geldüberweisungen weiter.

Falls Sie Doppelstaatler*in sind und die deutsche und die peruanische Staatsangehörigkeit besitzen, ist konsularische Hilfe – wenn überhaupt – nur eingeschränkt möglich. Die peruanischen Behörden betrachten Sie dann als peruanische Staatsangehörige und lassen keine konsularische Hilfe zu.

nach oben