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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland
Anerkennung ausländischer Universitätsabschlüsse
Ausländische Universitätsabschlüsse werden nicht automatisch in Deutschland anerkannt. Um herauszufinden, ob Ihr Abschluss in Deutschland anerkannt werden kann, suchen Sie den Titel in Anabin.
Ihr Titel kann anerkannt werden, wenn:
- der Titel in Anabin als „entspricht“ oder „gleichwertig“ eingestuft wird
UND
- die Universtität, an der Sie Ihren Abschluss erlangt haben, mit „H+“ bewertet wird
Falls Ihr Titel nicht die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, können Sie eine Anerkennung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen.
Für Visabewerber*innen:
Bitte beachten Sie, dass Sie einen Anabin-Auszug bei der Antragstellung einreichen müssen. Aus diesem muss die Einstufung klar hervorgehen und die Bezeichnung des Titels auf dem Zeugnis muss mit der Bezeichnung auf dem Anabin-Ausdruck übereinstimmen.
Anerkennung ausländischer Berufsschulabschlüsse
Auf der Webiste Anerkennung in Deutschland können Sie herausfinden, unter welchen Voraussetzungen Ihr Berufsschulabschluss anerkannt werden kann.