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Zoll

24.06.2024 - Artikel

Umsatzsteuerbefreiung im nicht-kommerziellen Reiseverkehr

Als „Ausfuhr im Reiseverkehr“ bezeichnet der Zoll die Mitnahme von Waren im persönlichen Reisegepäck in ein Land außerhalb der EU. „Nichtkommerziell“ ist die Ausfuhr, wenn die Ware für den privaten Bedarf der Käufer*innen bestimmt ist. Unter welchen Bedingungen die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in diesen Fällen erstattet werden kann und andere zollrechtlichen Vorschriften erklären wir Ihnen nachfolgend.

Anzeigepflicht für Barmittel bei Reisen

Bei Reisen von und nach Deutschland sind Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr beim Zoll anzumelden. Dies betrifft sowohl Bargeld als auch diesem gleichgestellte Zahlungsmittel.

Anmeldepflicht für Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel bei Einreisen in die EU und Ausreisen aus der EU

Jede Person, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in ein solches Land ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden. Die Kontrolleinheiten des Zolls kontrollieren an den Grenzen und im Landesinneren die Einhaltung der Anmeldepflicht. Bei Nicht- oder Falschanmeldung der mitgeführten Barmittel droht eine empfindliche Geldbuße.

Anzeigepflicht für Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel bei Reisen innerhalb der EU

Jede Person, die mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise auf Befragen des Kontrollbeamten oder der Kontrollbeamtin mündlich anzeigen. Bei Nicht- oder Falschanzeige des mitgeführten Bargelds und der gleichgestellten Zahlungsmittel droht eine empfindliche Geldbuße.


Zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung


Detaillierte Informationen sowie Merkblätter zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite des Zolls.


Zoll-Infocenter Offenbach am Main
Friedrichsring 35
63039 Offenbach am Main
Email: info@zoll-infocenter.de
Telefon: 069/46 99 76 00
Telefax: 069/46 99 76 99
Zollinformationen des Bundesministeriums der Finanzen

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