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Widerspruchsmöglichkeit gegen Ablehnung eines Visumantrages

12.11.2024 - Artikel


Ihr Visumsantrag wurde abgelehnt. Wenn Sie nicht mit der Entscheidung der Botschaft einverstanden sind, haben Sie oder ein von Ihnen Bevollmächtigter das Recht, gegen die Ablehnung zu remonstrieren und um erneute Prüfung Ihres Antrages zu bitten.


Die Remonstrationsfrist beträgt 1 Monat ab Erhalt des Ablehnungsbescheides. Geht die Remonstration nicht innerhalb eines Monates bei der Botschaft ein, ist diese verfristet und nicht mehr zulässig.


Ihre Remonstration (schriftlich in deutscher Sprache bzw. mit deutscher Übersetzung) sowie im Rahmen der Remonstration nachgereichte Unterlagen reichen Sie bitte im Konsulat ein oder werfen Sie sie unmittelbar in den Hausbriefkasten der Botschaft. Auch eine Remonstrationsübersendung per E-Mail (unterschriebenes Dokument als gescannte E-Mail-Anlage) ist möglich. Es erfolgt eine einmalige Eingangsbestätigung. Darüber hinaus gehende Sachstandsanfragen werden nicht beantwortet.


Wichtig: Bitte reichen Sie das Remonstrationsschreiben (+ ggf. Anlagen) nur einmalig ein. Weitere Unterlagen sollen nur auf explizite Bitte der Botschaft nachgereicht werden. Unterlagen, die nach Eingang des ursprünglichen Remonstrationsschreiben eingereicht werden, können daher leider nicht mehr berücksichtigt werden.


Sobald Ihre Remonstration frist- und formgerecht in der Botschaft eingegangen ist, wird Ihr Visumantrag erneut umfassend überprüft. Im Remonstrationsverfahren nachgereichte Unterlagen und die in Ihrem Remonstrationsschreiben enthaltenen Ausführungen werden hierbei berücksichtigt.


Sollte die Erteilung des begehrten Visums nach Abschluss des Remonstrationsverfahrens möglich sein, werden Sie zu einer erneuten Vorsprache zwecks Visumerteilung in die Botschaft eingeladen. Andernfalls erhalten Sie ein Schreiben – einen sog. Remonstrationsbescheid. Gegen einen Remonstrationsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin erhoben werden.


Die Remonstration sollte folgende Daten des Antragstellers/ der Antragstellerin enthalten:

  • Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Passnummer und Auftragsnummer
  • Anschrift (Straße, Haus, Wohnung, Stadt/Dorf/Siedlung, Kreis, Region, PLZ) und Telefonnummer
  • Eigenhändige Unterschrift und, sofern er nicht selbst remonstriert, eine vom Antragsteller eigenhändig unterschriebene Vollmacht
  • Begründung, warum die Ablehnung nicht gerechtfertigt ist
  • Darlegung zum Zweck der geplanten Reise
  • Unterlagen, welche die Argumentation stützen und bei Antragstellung noch nicht vorgelegen wurden


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