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Schengen-Visum

19.06.2024 - Artikel

Hierbei handelt es sich um Aufenthalte von weniger als 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen in den Schengen-Staaten ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, auch wenn es sich nur um einen Transit in den Schengen-Staaten handelt.

Generell gilt:

Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist.
Antragsteller*innen für ein Schengen-Visum reichen ihren Visumantrag in der Botschaft ein. Termine zur Antragstellung können hier gebucht werden.
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zum vereinbarten Termin in der Botschaft. Geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab (Bitte die Unterlagen sortiert und nicht getackert vorlegen), zahlen Sie die Gebühr und beantworten Sie Fragen zur geplanten Reise.
Sie können Ihren Antrag frühestens drei Monate vor Antritt der geplanten Reise stellen.

BEACHTEN SIE FOLGENDE HINWEISE BEVOR SIE EINEN TERMIN BUCHEN:

Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular aus. Sie können den Antrag elektronisch ausfüllen.

Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Bitte legen Sie alle Unterlagen im Original mit einer Kopie vor.

Des Weiteren wird benötigt:

  • Gültiger Pass, mit einer Kopie der Lichtbildseite. Der Pass muss mindestens sechs Monate ab Datum der Einreise in Deutschland gültig sein, darf nicht älter als zehn Jahre sein und muss mindestens zwei leere Seiten haben.
  • Ihre Aufenthaltsgenehmigung für Peru
  • Zwei biometrietaugliche, aktuelle Passfotos (ca. 3,5 cm x 4,5cm)
  • Ausdruck der Reservierung des Hin- und Rückflugs
  • Bestätigte Hotelreservierungen oder informelle Einladung aus Deutschland (unterschrieben von der in Deutschland lebenden einladenden Person mit Kopie des Personalausweises bzw. Kopie des Aufenthaltstitels für Deutschland). Werden auch andere Länder in Europa (Schengener Raum) bereist, sind ebenfalls Einladungen bzw. Hotelreservierungen vorzulegen.
  • Arbeitsbescheinigung, aus der der Beschäftigungszeitraum, Art der Tätigkeit und Urlaubs- oder Abwesenheitsdauer hervorgeht. Bitte legen Sie außerdem Ihre Gehaltsbescheinigungen der letzten 3 Monate vor. Sollten Sie weitere Einkünfte haben, bitten wir Sie auch diese einzureichen. Sollten Sie sich bereits im Ruhestand befinden, bitten wir um die Vorlage der letzten 3 Rentenbescheide.
  • Sollten Sie selbstständig sein oder eine eigene Firma haben, bitten wir um die Vorlage des Registerauszugs (RUC) sowie der Umsatzsteuererklärungen (IGV) der letzten drei Monate der zuständigen peruanischen Behörde „SUNAT“
  • Bescheinigung der Bank(en) über Konto(-en) /-eröffnung(en), Sparanlagen, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Kreditkarten mit jeweiligen Kontoauszügen der letzten drei Monate und/oder sonstige Vermögensnachweise.
  • Sämtliche Eigentumsnachweise (auch Mietvertrag mit Steuernachweisen der letzten 3 Monate).
  • Sollten Sie zurzeit nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und auch sonst keine laufenden Einkünfte nachweisen können, (z.B. Minderjährige, Student*innen, Hausmänner/-frauen) benötigt die Botschaft eine einfache unterschriebene Erklärung der Person, die den Lebensunterhalt in Peru deckt mit Nachweisen über Einkommen und finanzielle Leistungsfähigkeit (z.B. Eltern, Ehepartner*innen). Bei Student*innen oder Schüler*innen muss die Studien-/Schulbescheinigung vorgelegt werden.
  • Vorlage einer Reisekrankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer: inkl.

Krankenversicherung: Mindestdeckungsbetrag 30.000 €

Rückholversicherung: Mindestdeckungsbetrag 30.000 €

Versicherungsgesellschaft muss ein Zweiggeschäft/eine Vertretung in Europa haben.

Wenn Sie geschäftlich nach Deutschland reisen:

  • Einladungsschreiben der deutschen Firma mit Angaben der Namen des Gasts, der Aufenthaltsdauer und des Zwecks der Reise. Sollte die deutsche Firma die Kosten des Aufenthaltes übernehmen, ist dies im Schreiben zu vermerken. Werden weitere Schengener Staaten bereist, sind ebenfalls die Einladungen der jeweiligen Firmen und die bestätigten Hotelreservierungen vorzulegen.
  • Arbeitsbescheinigung, aus der der Beschäftigungszeitraum und die Art der Tätigkeit hervorgeht. Bei finanzieller Absicherung der Reisekosten durch die entsendende Firma sind die Kontoauszüge der letzten drei Monate und die Umsatzsteuererklärungen (IGV) der letzten drei Monate der zuständigen peruanischen Behörde (SUNAT) beizufügen.

Bei minderjährigen Antragsteller*innen sind Studienbescheinigung, Geburtsurkunde und notarielle Reiseerlaubnis vorzulegen. Wohnt ein Elternteil im Ausland, muss eine notarielle Reiseerlaubnis bei der peruanischen Vertretung am Aufenthaltsort eingeholt werden.

Die Botschaft behält sich vor, gegebenenfalls weitere Dokumente anzufordern.

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