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Chancenkarte

19.06.2024 - Artikel

Die 'Chancenkarte' (seit 01.06.2024) ist eine neue Rechtsgrundlage (§§ 20a & 20b AufenthG) im deutschen Aufenthaltsgesetz, um den gesteuerten Zugang zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland zu ermöglichen. Neben der Arbeitsplatzsuche ermöglicht sie auch die Suche nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland.


Die 'Chancenkarte' kann auf zwei Wegen erlangt werden:

  • Drittstaatsangehörige, die eine volle Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation nachweisen und daher als 'Fachkräfte' gelten, können die Chancenkarte bei nachgewiesener Sicherung des Lebensunterhalts ohne weitere besondere Voraussetzungen erhalten.
  • Alle anderen Antragsteller müssen einen ausländischen Hochschulabschluss, einen mindestens zweijährigen Berufsabschluss (jeweils im Ausbildungsstaat staatlich anerkannt) oder einen von einer deutschen Auslandshandelskammer erteilten Berufsabschluss nachweisen. Zudem sind entweder einfache deutsche (Niveau A1) oder englische Sprachkenntnisse (Niveau B2) erforderlich. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann man für Kriterien wie Anerkennung der Qualifikationen in Deutschland, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug sowie das Potenzial der mitziehenden Lebens- oder Ehepartnerinnen und -partner unterschiedliche Punktzahlen sammeln. Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen mindestens 6 Punkte erreicht werden.

Die Chancenkarte wird für maximal ein Jahr erteilt, wenn der Lebensunterhalt für diese Zeit gesichert werden kann. Sie bietet während des Aufenthalts in Deutschland Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung im Umfang von 20 Stunden in der Woche.

Die nachfolgenden Dokumente sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.

  • Das Ergebnis des Self-Checks von der Webseite www.make-it-in-Germany.com
  • Antragsformular einschließlich Belehrung nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • aktuelles biometrisches Passbild (siehe: Fotomustertafel)
  • gültiger Reisepass (mindestens 2 komplett freie Seiten)
  • Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
  • Motivationsschreiben: Es soll nachvollziehbar sein, für welche Arbeitsbereiche und Stellen in Deutschland Sie sich interessieren, wo Sie sich bewerben wollen und wo in Deutschland Sie sich aufhalten wollen (inklusive Angaben zu Unterkunft und sonstigem Lebensunterhalt). Und – falls zutreffend – welche Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation Sie in Deutschland planen.
  • tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang

Finanzierung: Sie können die Kosten für Ihren Lebensunterhalt in Deutschland durch Eigenmittel oder förmliche Verpflichtungserklärung decken.

  • Sperrkonto: Bitte eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig vor der Visumbeantragung. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung der Bank unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages (min. 1.027 Euro monatlich) akzeptiert. ODER
  • Verpflichtungserklärung: Nachweis anhand förmlicher Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AufenthG, in der sich eine Person gegenüber der deutschen Ausländerbehörde schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet (Original + Kopie)
  • Krankenversicherung mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30.000 €, gültig für den gesamten Gültigkeitszeitraum der Chancenkarte (spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!)
  • ausländischer Berufsausbildungsabschluss (Original + Kopie) SOWIE
  • Bescheinigung (Original + Kopie) der 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' ZAB über Ihre ausländische Berufsqualifikation (staatliche Anerkennung, mindestens 2 Jahre Ausbildungsdauer) ODER
  • Teilanerkennungsbescheid/Defizitbescheid für Ihre Berufsqualifikation (Original + Kopie) ODER
  • ausländischer Hochschulabschluss (Original + Kopie) SOWIE

Nachweis über staatliche Anerkennung des Hochschulabschlusses – entweder durch

  • Feststellung der (bedingten) Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus der anabin-Datenbank für Ihren Hochschulabschluss und Ihre Hochschule) ODER
  • Zeugnisbewertung durch die 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' (Original + Kopie) falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist ODER
  • Berufsabschluss einer deutschen Außenhandelskammer mit dazugehöriger Bestätigung des 'Bundesinstituts für Berufsbildung' BIBB (Originale + Kopie)

Sprachkenntnisse:

  • Bescheinigung (Original + Kopie) über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache – mindestens A1! UND/ODER
  • Bescheinigung (Original + Kopie) über Ihre Kenntnisse der englischen Sprache – mindestens B2!

Die Aussteller*innen der Bescheinigung müssen von der 'Association of Language Testers in Europe' (ALTE) zertifiziert sein; alternativ wird auch der 'Test of English as a Foreign Language' (TOEFL) akzeptiert.


Punkte für die Chancenkarte (Einzelheiten zu den erreichbaren Punktzahlen sind auf unser Website und auf 'Make it in Germany' zu finden) können Sie zusätzlich mit folgenden Nachweisen sammeln:

  • Nachweise zu Ihrer Berufserfahrung in den letzten 5 oder 7 Jahren, sofern diese einen Bezug zu Ihrer Berufsqualifikation hat: Arbeitszeugnisse, Arbeitgeberbescheinigungen, usw. (Originale + Kopie)
  • Wenn Sie sich innerhalb der vergangenen 5 Jahre mindestens 6 Monate lang ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben (schengenrechtliche Kurzaufenthalte zählen nicht dazu!), weisen Sie dies bitte durch geeignete Dokumente nach, z.B. durch
  • ungekündigte Mietverträge
  • Arbeitsverhältnisse, Dienstleistungsverträge, usw.
  • Pässe mit Visa und Einreisestempeln
  • Möchte Ihr*e Ehepartner*in ebenfalls eine Chancenkarte beantragen – oder hat er/sie sogar schon – und dann gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland einreisen? Wenn ja, dann kann eine*r von Ihnen 1 zusätzlichen Punkt für die Chancenkarte sammeln. Falls zutreffend, legen Sie dann bitte auch einen entsprechenden Nachweis für den Chancenkarten-Antrag Ihrer/Ihres Ehepartner*in vor.

Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zur Beantragung eines nationalen Visums.

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