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Eheschließung
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Eheschließung in Peru
Die Botschaft kann keine verbindliche Auskunft über die zur Eheschließung erforderlichen Dokumente geben. Verbindliche Auskunft über die zur Eheschließung in Peru erforderlichen Dokumente erhalten Sie ausschließlich bei dem peruanischen Standesamt, in welchem die Ehe geschlossen bzw. registriert werden soll.
Weitere, nicht abschließende Informationen finden Sie hier.
Eheschließung in Deutschland
Für eine Eheschließung in Deutschland ist die „Anmeldung zur Eheschließung“ in Ihrem örtlich zuständigen deutschen Standesamt erforderlich (am deutschen Wohnsitz eine*r der zukünftigen Ehepartner*innen). Dort erfahren Sie, welche Dokumente für die Eheschließung erforderlich sind. Die Botschaft kann hierzu keine verbindliche Auskunft geben, da die notwendigen Unterlagen von Fall zu Fall variieren.
Ehefähigkeitszeugnis
Das Ehefähigkeitszeugnis ist von dem deutschen Verlobten direkt bei dem Standesbeamten des aktuellen oder des letzten Wohnsitzes in Deutschland zu beantragen.
Falls noch nie ein Wohnsitz in Deutschland bestanden hat, ist das Standesamt I in Berlin für die Erteilung des Zeugnisses zuständig.
Die zuständigen Standesbeamt*innen werde Sie über die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen informieren.
Alle peruanischen öffentlichen Urkunden müssen für ihre Verwendung in Deutschland vom peruanischen Außenministerium mit einer Apostille versehen und von eine*r vereidigten Übersetzer*in in die deutsche Sprache übersetzt werden.
Die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist gebührenpflichtig. Die Botschaft kann kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen. Es können hier jedoch Kopien Ihrer Originalunterlagen oder Ihre Unterschrift beglaubigt werden, falls dies vom deutschen Standesbeamten gefordert wird.
Sollte das in Deutschland zuständige Standesamt eine Versicherung an Eides statt über den Personenstand benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt zum Konsulat über unser Kontaktformular auf.
Wichtiger Hinweis:
Alle deutschen Dokumente bedürfen für die Verwendung in Peru einer Apostille als Echtheitsbestätigung.
Das Ehefähigkeitszeugnis wird Ihnen vom Standesamt direkt an Ihre peruanische Anschrift übersandt. Nähere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des Standesamts I in Berlin.
Eheregister und Anerkennung der Eheschließung
Sie können Ihre im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland im Eheregister beurkunden lassen. Durch diese Beurkundung erhalten Sie eine deutsche Heiratsurkunde. Dies geschieht nur auf Antrag. Der Antrag kann über die Botschaft oder direkt beim Standesamt in Deutschland gestellt werden.
Den Antrag zur Registrierung finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen
Das Auswärtige Amt beantwortet hier die häufigsten Fragen rund um das Thema Eheschließung.