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Beglaubigungen

21.06.2024 - Artikel

Die Botschaft kann öffentliche Beglaubigungen von Dokumenten und Unterschriften für den Gebrauch im deutschen Rechtsverkehr vornehmen. Bitte buchen Sie sich dafür einen Termin in der Kategorie Bescheinigungen / Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Beglaubigung keine Apostille ist. Informationen zur Apostille entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Abschnitt auf unserer Website.

Des weiteren stellt eine Beglaubigung keine Legalisierung für den deutschen oder peruanischen Rechtsbereich dar.

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