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Führerscheine, Kfz- und Verkehrsangelegenheiten

Scheinwerfer eines grünen Autos, © colourbox
Deutsche Führerscheine im Ausland
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
I. Gültigkeit deutscher Führerscheine in Peru beim Aufenthalt bis 6 Monate
Laut aktualisierten Informationen des peruanischen Ministeriums für Transport und Kommunikation (Ministerio de Transportes y Comunicaciones – MTC) werden deutsche nationale und internationale Führerscheine die ersten 6 Monate ab Einreisedatum in Peru anerkannt.
Mitzuführende Unterlagen:
1. Führerschein
Bitte beachten: der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig.
2. spanischsprachige Übersetzung
des nationalen Führerscheins durch eine berechtigte Stelle, z. B. ADAC oder vereidigte Übersetzer
3. Pass (zum Nachweis der Aufenthaltsdauer in Peru)
II. Erteilung einer peruanischen Fahrerlaubnis beim Aufenthalt ab 6 Monate
Ein peruanischer Führerschein ist rechtzeitig vor Ablauf der o. g. Frist zu beantragen. Inhaber deutscher Führerscheine werden dabei lediglich von der Fahrprüfung befreit, sofern die u. g. Voraussetzungen erfüllt sind.
III. Befreiung von der Fahrprüfung:
zuständige Stelle (Entgegennahme und Weiterleitung an das MTC):
Touring y Automóvil Club del Perú
Av. Trinidad Morán 698, Lince - Lima 14
Tel.: 614 9999 # 260
Webseite von Touring y Automóvil Club del Perú
vorzulegende Unterlagen:
1. Originalbescheinigung des Auszugs aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) des Kraftfahrtbundesamts (KBA)
Einen entsprechenden Antrag finden Sie auf der Homepage des KBA
Diese Bescheinigung muss vom Bundesverwaltungsamt (BVA) mit einer Apostille versehen (s. IV.) und im Anschluss von einem in Peru vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden (s. Liste der vereidigten Übersetzer).
2. Medizinisch-Psychologische Untersuchung
durchgeführt durch eine vom MTC autorisierte ärztliche Einrichtung, welches die Ergebnisse direkt in das „Sistema Nacional de Conductores“ (peruanisches Fahrerlaubnisregister) eingibt. Dies führt zur Zulassung zur theoretischen Prüfung
(s. Zif. 3) und zur Befreiung von der Fahrprüfung.
3. Theoretische Prüfung
für die im deutschen Führerschein angegebene Führerscheinklasse, durchgeführt durch Touring y Automóvil Club del Perú
4. Kopie der gültigen Carnet de Extranjería
5. Kopie des gültigen deutschen Originalführerscheins
6. Zahlung einer Verwaltungsgebühr über 24,50 Soles für die Umschreibung der Fahrerlaubnis
auf das Konto der Banco de la Nación Nr. 01600
IV. Einholung der Apostille
Die Apostille muss beim BVA beantragt werden. Bitte benutzen Sie hierzu das auf unserer Homepage eingestellte Antragsformular und senden es zeitgleich mit dem Antrag auf Ausstellung des ZFER-Auszugs an das KBA, welches dann die Weiterleitung an das BVA sicherstellt.
Das BVA schickt den mit Apostille versehenen Auszug an diese Botschaft, welche bei Aushändigung die fällige Gebühr von € 13,- für die Apostille zzgl. Überweisungskosten einzieht.
Wir möchten alle Antragsteller bitten, die Botschaft zu informieren, sobald der ZFER-Auszug nebst Apostille in Deutschland beantragt wurde, um Sie bei Eintreffen der Urkunden benachrichtigen zu können.
V. Erwerb der peruanischen Fahrerlaubnis auf dem regulären Weg
Zudem besteht die Möglichkeit, den peruanischen Führerschein auf dem regulären Weg zu erwerben. Alle Informationen hierzu erhalten Sie beim Touring y Automóvil Club del Perú