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Reisepass
Reisepässe, © colourbox
Ausstellung eines deutschen Reisepasses
Allgemeine Informationen
Voraussetzung für die Erteilung eines Passes ist die deutsche Staatsangehörigkeit der Passbewerber*innen. Die Staatsangehörigkeit wird daher bei jedem Antrag (Erstantrag oder weiterer Antrag) geprüft. Sind die vorgelegten Unterlagen für eine Beurteilung der Staatsangehörigkeit nicht ausreichend, muss möglicherweise ein Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren durchgeführt werden.
Grundsätzlich stellt die Botschaft Ihnen einen Reisepass nur aus, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Peru haben (bei Wohnsitz außerhalb Perus ist unter Umständen eine sog. Passermächtigung der eigentlich zuständigen Meldebehörde in Deutschland erforderlich.
Die Gültigkeit von Reisepässen kann nicht verlängert werden. Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines neuen Passes beträgt derzeit 9-12 Wochen, da die Pässe nach Prüfung Ihres Antrags in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden. Dort kommt es derzeit zu erheblichen Verzögerung in der Produktion. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei. Beantragen Sie daher Ihren neuen Reisepass rechtzeitig (ca. 6 Monate) vor Ablauf des alten Reisepasses.
Die Gebühren finden Sie auf unserer Website.
Passarten
Biometrischer Reisepass
Dies ist der reguläre Reisepass der Bundesrepublik Deutschland. Er wird als „biometrischer/ elektronischer Reisepass“ ausgestellt. Im Pass ist ein Chip integriert, der in digitalisierter Form das Foto und die Fingerabdrücke enthält.
Gültigkeitsdauer:
Antragsteller*innen ab 24 Jahren: zehn Jahre,
Antragsteller*innen bis 24 Jahre: sechs Jahre
Bearbeitungsdauer: sechs bis acht Wochen
Biometrischer Reisepass im Expressverfahren
Ein biometrischer Reisepass kann im Expressverfahren, durch Entrichtung einer Zusatzgebühr, beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer verkürzt sich dadurch auf ca. 4-6 Wochen (ohne Gewähr).
Personen, die viel reisen und dadurch viele Einreisestempel erhalten und Platz für Visa benötigen, können einen Pass mit 48 Seiten (statt 32 Seiten) beantragen. Dafür fällt eine Zusatzgebühr an.
Vorläufiger Reisepass
Gilt nicht für das „Visa Waiver Program“ der USA – „ESTA“.
Der vorläufige Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Ausstellung des biometrischen Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Eilbedürftigkeit ist zu begründen und durch Unterlagen glaubhaft zu machen.
Gültigkeitsdauer: maximal ein Jahr, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer: Abhängig davon, ob bei Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden und ob eine eventuell erforderliche Ermächtigung zeitnah eingeholt werden kann: Die Zeitspanne liegt i. d. R. zwischen einem und sieben Tagen.
Personalausweis
Sie können bei uns auch einen Personalausweis beantragen.
Beantragung bei unseren Honorarkonsul*innen
Beantragen Sie Ihren Pass bei unseren Honorarkonsul*innen in Arequipa oder Cusco, fällt eine Zusatzgebühr an (gem. Punkt 10.1 Anlage 1 AABGebV).
Wenn Sie Ihren neuen Pass bei eine*r unserer Honorarkonsul*innen abholen wollen, müssen Sie zusätzlich die Kurierkosten für die Übersendung des Passes von rund 20 PEN als Auslagen übernehmen. Bitte leisten Sie die Zahlung in diesem Fall unmittelbar im Büro des/der Honorarkonsuls*in.
Bitte beachten Sie, dass Passanträge grundsätzlich persönlich und nach Terminvereinbarung in der Passstelle der Botschaft oder nach vorheriger telefonischer Absprache bei den Honorarkonsuln in Arequipa und Cusco gestellt werden müssen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Erstanträgen zunächst die Staatsangehörigkeit sowie die Namensführung geklärt werden muss. In diesen Fällen ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Achtung beim Erstantrag:
Für nach dem 1. September 1986 geborene Personen, deren Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen, muss in der Regel vor Ausstellung des ersten deutschen Reisepasses der Familienname des Kindes durch Erklärung bestimmt werden.
Vorzulegende Unterlagen
Vorzulegende Unterlagen für die Beantragung eines Passes/Personalausweises:
- ausgefüllter Antrag für Erwachsene oder Kinder (siehe unten) auf Ausstellung eines Reisepasses
- ggf. Zusatzerklärung zur effektiven Staatsangehörigkeit (sieh unten)
- 1 biometrietaugliches Passbild (2 Passbilder, wenn ein vorläufiger Reisepass oder ein Passersatz zur Rückkehr beantragt wird)
- bisheriger deutscher Reisepass
- Geburtsurkunde, bei Geburt in Peru immer die peruanische und wenn vorhanden AUCH die deutsche Geburtsurkunde. Bei Geburt in einem Drittland: Geburtsurkunde des Geburtslandes
- Heiratsurkunde, wenn zutreffend
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Urkunde über den Erklärungserwerb
- bei weiteren Staatsangehörigkeiten: entsprechender Ausweis/Pass/Geburteneintrag u.ä.
- Abmeldebescheinigung aus Deutschland, sofern Sie zuvor in Deutschland gemeldet waren
- gültiger peruanischer Ausländerausweis (Carné de Extranjería), bzw. peruanischer Personalausweis (DNI) bei deutsch-peruanischer Staatsangehörigen
- ist Ihr Reisepass vor Beantragung eines neuen Reisepasses länger als 5 Jahre ungültig: movimiento migratorio, bei Migraciones online zu beantragen
Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zu verlangen.
Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
Besonderheiten beim Passantrag für Minderjährige
Ein Pass für eine minderjährige, ledige Person kann nur von dem/der bzw. im Fall einer gemeinsamen elterlichen Sorge, den Sorgeberechtigten beantragt werden. Dafür ist in der Regel die persönliche Vorsprache aller Sorgeberechtigten unentbehrlich. Bei getrenntlebenden Eltern, die das Sorgerecht weiter gemeinsam innehaben, kann der sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind aufgrund gerichtlichen Beschlusses oder mit ausdrücklicher Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils lebt, den Antrag alleine stellen. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen. Anderenfalls muss eine Zustimmungserklärung mit beglaubigter Unterschrift vorgelegt bzw. übersandt werden. Diese Zustimmungserklärung kann bei der Auslandsvertretung am Aufenthaltsort des abwesenden Elternteils abgegeben werden oder – bei Aufenthalt in Deutschland – beim zuständigen Bürgerbüro/Passamt. Unter Umständen ist es auch möglich, dass die Eltern getrennt vorsprechen, um die notwendigen Unterschriften zu leisten. Sollte eine Bevollmächtigung in Betracht gezogen werden müssen, finden Sie eine Mustererklärung am Ende des Beitrags.
Der/die Minderjährige muss ebenfalls persönlich vorsprechen.
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen sind folgende Dokumente erforderlich:
- Identitätsnachweis des/der Sorgeberechtigten
- ggf. Heiratsurkunde der Eltern
- ggf. Nachweis über gültige Vaterschaftsanerkennung und ggf. Zustimmungserklärung der Kindesmutter
- Sorgerechtsbeschluss, wenn das Sorgerecht nur einem Elternteil übertragen wurde
- Sterbeurkunde, falls ein Sorgeberechtigter verstorben ist
Hinweise zur Antragstellung nach Passverlust finden Sie hier.
Verlegung des Wohnsitzes nach Peru
Wenn Sie nach Peru ziehen, sollte Ihr neuer Wohnort auch in Ihrem Reisepass und/oder Personalausweis eingetragen werden. Hierzu benötigen Sie das Antragsformular zur Wohnortänderung (siehe unten), sowie ein biometrisches Foto. Die Wohnortumschreibung ist kostenlos. Wenn Sie aus Deutschland kommend nach Peru ziehen, müssen Sie die Abmeldung vom Einwohnermeldeamt vorlegen. Für das weitere Vorgehen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt über das Kontaktformular auf.
Besonderheiten bei Wohnsitz außerhalb von Peru
Die Botschaft ist als Passbehörde örtlich zuständig, wenn sich die Passbewerber*innen in Peru gewöhnlich aufhalten. Die Botschaft ist als Passbehörde nicht örtlich zuständig, wenn sich die Passbewerber*innen entweder im Amtsbezirk einer anderen Passbehörde im Ausland gewöhnlich aufhalten (z.B. weil Sie in den USA studieren oder Wohnsitz in Chile haben) oder wenn die Zuständigkeit einer inländischen Passbehörde besteht, weil Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz haben. Die Zuständigkeit einer inländischen Passbehörde besteht auch, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Peru haben, aber noch in Deutschland gemeldet sind! In diesen Fällen muss die Botschaft vor einer Passausstellung die Ermächtigung der zuständigen Passbehörde einholen. Die Botschaft weist darauf hin, dass sich dadurch die Bearbeitungszeit verzögern kann und sich die Passgebühr aufgrund fehlender örtlicher Zuständigkeit erhöht.
Besonderheiten bei Antragstellern mit mehreren Staatsangehörigkeiten
Haben Antragsteller*innen mehr als eine Staatsangehörigkeit, müssen sie die Zusatzerklärung zur effektiven Staatsangehörigkeit unterschreiben (s. unten).
Weitere Informationen
Ist der/die Passbewerber/in unter 16 Jahren, müssen beide Sorgeberechtigten Elternteile eine Zustimmungserklärung abgeben.
Zu unterschreiben von Antragsteller/innen mit mehr als einer Staatsangehörigkeit.