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Visum zur Eheschließung oder zur Aufnahme einer Lebenspartnerschaft: Voraussetzungen

04.06.2018 - Artikel

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Für die Antragstellung müssen Sie persönlich in der Visastelle der Botschaft vorsprechen. Ausnahmen hiervon sind leider nicht möglich. Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. 6 bis 8 Wochen.

Für die Visaantragstellung benötigen Sie einen Termin. Um Ihren Antrag stellen zu können, vereinbaren Sie bitte einen Termin über das elektronische Terminvereinbarungssystem der Botschaft in der Kategorie „Nationale Visa“ auf unserer Webseite www.lima.diplo.de

Nur Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Peru können ihr Visum bei der Visastelle der deutschen Botschaft in Lima beantragen. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Sie dann in Peru, wenn die Umstände erkennen lassen, dass Sie hier für mindestens 6 Monate verbleiben wollen (z.B. als Student, Arbeitnehmer). Antragsteller, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Peru haben, müssen ihr Visum in dem Land beantragen, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Die Gebühr für die Antragsbearbeitung beträgt 75,- (ca. 285.- Soles) und wird bei Antragstellung zum aktuellen Gegenwert in Landeswährung in bar fällig. Seit dem 01.04.2012 kann die Bearbeitungsgebühr ebenfalls mit folgenden Kreditkarten bezahlt werden: VISA oder MasterCard (Hinweis: Aufgrund technischer Probleme steht dieser Service derzeit nicht zur Verfügung! Es kann lediglich in bar bezahlt werden.). Im Fall einer Ablehnung erfolgt keine Rückerstattung der entrichteten Visagebühr.

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen (bitte legen Sie alle Dokumente sowohl im Original als auch in 2 Fotokopien vor):

  • gültiger Reisepass mit zwei Kopien der Lichtbildseite des Passes

    (Hinweis: der Pass muss mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.)

  • zwei Antragsformulare, vollständig ausgefüllt
  • drei identische aktuelle biometrietaugliche Passbilder (3,5 cm x 4,5)
  • förmliche Verpflichtungserklärung des zukünftigen Ehepartners/Lebenspartners bzw. der zukünftigen Ehepartnerin/Lebenspartnerin gemäß §§ 66, 68 Aufenthaltsgesetz, in der er/sie sich schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet; Formulare sind bei Ausländerämtern und Meldebehörden erhältlich („Bonität nachgewiesen“)
  • Kopie des Reisepasses des zukünftigen Ehepartners/Lebenspartners bzw. der zukünftigen Ehepartnerin/Lebenspartnerin
  • Legalisierte und übersetzte Geburtsurkunde und aktuelle (max. 6 Monate alte) Ledigkeitsbescheinigung

    Diese Dokumente müssen vom „Registro de Identificación y Estado Civil“ (RENIEC) beglaubigt und vom peruanischen Außenministerium (bzw. dem Außenministerium ihres Landes) mit Apostille versehen werden.

    Eine Liste der vereidigten Übersetzer finden Sie auf der homepage der Botschaft unter:

    www.lima.diplo.de – Konsularservice – Legalisationen und Beglaubigungen – Übersetzerliste

  • Bescheinigung über deutsche Sprachkenntnisse:

    Das Bestehen des Sprachniveaus A1 ist nachzuweisen. Als Beleg deutscher Sprachkenntnisse können derzeit die Zertifikate folgender Anbieter anerkannt werden:

  • Goethe-Instituts e.V.,

    Kontaktdaten:

    LIMA:

    Goetheinstitut, Jr. Nazca 722 - Jesus Maria; Tel: 4333180 / 4330192; (www.goethe.de/lima),

    mail: cursos@lima.goethe.org

    AREQUIPA:

    Instituto Cultural Peruano Alemán, Tel. 054-228130 - 054-218567, www.icpa.org.pe Mail: icpa@terra.com.pe

    CUSCO:

    Instituto Acupari, Tel. 084-242970, www.acupari.pe, E-Mail: info@acupari.com

    (Beachten Sie bitte, dass die Prüfung nur zweimal im Monat angeboten wird.)

  • Telc GmbH,
  • Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD),
  • TestDaF-Institut e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Sprachprüfungsniveau erst ab Stufe „B2“ GER).
  • Bestätigung der Anmeldung zur Eheschließung beim zuständigen deutschen Standesamt (muss spätestens zum Ende des Visumsverfahrens vorliegen)
  • Reisekrankenversicherungsschutz für mind. 90 Tage mit einer Mindestdeckungssumme von € 30.000,-, gültig für alle Schengen-Staaten. Nach Ankunft sollte eine Krankenversicherung gemäß den Vorgaben der Ausländerbehörde abgeschlossen werden.
    Der Reisekrankenversicherungsschutz ist erst bei Passabholung vorzulegen.

Es werden nur vollständige Anträge angenommen, weil nur so eine ordnungsgemäße Prüfung des Antrags möglich ist.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Ablauf des Visumsverfahrens:

Zuerst stellen Sie bei der Botschaft Ihren Visumantrag. Dann kümmert sich die Botschaft um alles weitere: sie leitet ein Exemplar Ihres Visumantrags an die Ausländerbehörde weiter, die für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständig ist. Denn ein Visum für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland und/oder für eine Erwerbstätigkeit bedarf der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland (gemäß § 31 Absatz 1 Satz 1 Aufenthaltsverordnung). Das Visumverfahren dauert in der Regel zwischen 6 und 8 Wochen. Entsprechend frühzeitig sollten die Visa beantragt werden. Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, wird die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.

Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen des Datenschutzes keine telefonische Auskunft über den Sachstand von laufenden Visaanträgen erteilt wird, weil die Visastelle die Identität des Anrufers nicht telefonisch feststellen kann. Die in Visaverfahren erhobenen Informationen über Antragsteller ebenso wie Auskunft über den Sachstand einzelner Visaverfahren unterliegen dem Datenschutz.

Falls Sie eine Sachstandsanfrage dennoch aus besonderen Gründen für nötig halten, bitten wir um persönliche Vorsprache oder schriftliche Anfrage unter Darlegung der Gründe.

Die Visastelle darf Auskünfte zu Visaverfahren nur erteilen an:

  • Antragsteller selbst oder
  • Dritte, die eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Antragstellers vorlegen, oder
  • gesetzlichen Vertreter, wenn aus Rechtsgründen eine entsprechende Vertretungsmacht besteht (z.B. Eltern für ihre Kinder)

Entsprechend darf die Visastelle Ehegatten/Verlobten/Arbeitgebern usw. keine Auskunft erteilen, solange keine schriftliche Vertretungsvollmacht vorliegt. Eine Vollmacht muss deshalb ggf. beigefügt werden.

Antragsformulare und Merkblätter sind in der Visastelle sowie auf Anfrage beim Sicherheitspersonal im Zugangsbereich in der Visastelle oder auf der Homepage der Botschaft: www.lima.diplo.de kostenlos erhältlich. Kostenlos ist auch die Beratung in Visaangelegenheiten durch die Mitarbeiter der Visastelle.

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