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Biometrische Passbilder: Fotografen, Voraussetzungen

22.06.2023 - Artikel

Wenn Sie ein Visum beantragen, müssen Sie drei (für nationale Visa) bzw. zwei (für Schengenvisa) identische und aktuelle biometrietaugliche Passbilder im Passbildformat (ca. 3,5 cm x ca 4,5 cm) vorlegen.


Nach Kenntnis der Botschaft können Sie biometrische Passbilder bei folgenden Fotografen machen lassen:

  • Biometric Photo, Calle Mariano de los Santos 115, Of. 505, San Isidro, Tel. (+51) 1 721 7649, mobil (+51) 940 300 885
  • Color Pro Studio, Calle Domingo Orué 284, Miraflores, (zwischen Av. Arequipa und Calle Domingo Orué) Tel. (+51) 1 671 2363, 939 610 860


Voraussetzungen biometrietauglicher Passbilder:


FORMAT:
Gesicht im Foto mittig sichtbar, die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar.
Gesichtshöhe muss 70 bis 80 % des Fotos einnehmen (Gesichtshöhe von zwischen 32 und 36 mm). Kopf (einschließlich Frisur) muss vollständig abgebildet sein, ohne die Gesichtsgröße zu verkleinern.

SCHÄRFE UND KONTRAST:
Gesicht in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar.

AUSLEUCHTUNG:
Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet sein. Das Bild darf keine Reflexionen oder Schatten im Gesicht sowie keine rote Augen aufweisen.

HINTERGRUND:
Hintergrund einfarbig hell ohne Muster (idealerweise neutral grau) mit gutem Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren. Bei hellen Haaren möglichst ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer. Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen (keine weiteren Personen oder Gegenstände im Bild, wichtig vor allem bei Kleinkindern). Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen.

FOTOQUALITÄT:
Das Foto sollte auf hochwertigem Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600 dots per inch (dpi) vorliegen (keine Knicke oder Verunreinigungen). Das Foto muss farbneutral sein und die Hauttöne natürlich wiedergeben.

KOPFPOSITION, GESICHTSAUSDRUCK und BLICKRICHTUNG
Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf (z.B. Halbprofil) ist nicht zulässig. Die Person muss mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade und direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und gut sichtbar sein und dürfen nicht durch Haare oder Brillengestelle verdeckt sein.

BRILLENTRÄGER
Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (keine Reflexionen auf Brillengläsern, keine getönte Gläser oder Sonnenbrillen). Der Rand der Gläser oder das Gestell selbst dürfen die Augen nicht verdecken.

KOPFBEDECKUNG
Grundsätzlich sind keine Kopfbedeckungen erlaubt. Eine Bildtafel mit anschaulichen Beispielen können Sie auf der Webseite der Bundesdruckerei Bürgerservice, abrufen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesinnenministeriums, bzw. auf der Seite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik.

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