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Beantragung eines Visums für einen Au-Pair-Aufenthalt (Zulässiges Alter: 18 - 26 Jahre)

07.06.2018 - Artikel

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Voraussetzungen für die Genehmigung eines Au-pair-Aufenthaltes:

- Mindestalter: 18 Jahre bei Beginn der Tätigkeit/Höchstalter: 26 Jahre bei Antragstellung

- Grundkenntnisse der deutschen Sprache

- Dauer des Au-pair-Verhältnisses: mindestens 6 Monate / höchstens 1 Jahr

- mindestens ein minderjähriges Kind in der Gastfamilie

- kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Au-pair und den Gasteltern

Die Bundesagentur für Arbeit informiert auf ihrer Homepage (www.arbeitsagentur.de) über Au-pair-Aufenthalte und die damit verbundenen Rechte und Pflichten für die Au-pair-Familien und den/die Au-pair. Dort geben Sie das Stichwort „Au-pair“ in die Suchfunktion ein, um die Merkblätter für Au-pair-Familien, für Au-pair selbst und den Mustervertrag zu finden.

Mehrsprachige Information über Au-pair-Aufenthalte und Au-pair-Agenturen mit dem Gütezeichen der „Gütegemeinschaft Au-pair e.V.“ finden Sie auf deren Homepage unter www.guetegemeinschaft-aupair.de.

Die Antragstellung ist nur persönlich möglich. Für die Visaantragstellung benötigen Sie einen Termin. Um Ihren Antrag stellen zu können, vereinbaren Sie bitte einen Termin über das elektronische Terminvereinbarungssystem der Botschaft in der Kategorie „Nationale Visa“ auf unserer Webseite www.lima.diplo.de

Die Bearbeitungsgebühr beträgt € 75,- (ca. 285,- Soles) und ist am Schalter in peruanischer Währung in bar zu entrichten. Seit dem 01.04.2012 kann die Bearbeitungsgebühr ebenfalls mit folgenden Kreditkarten bezahlt werden: VISA oder MasterCard (Hinweis: Aufgrund technischer Probleme steht dieser Service derzeit nicht zur Verfügung! Es kann lediglich in bar bezahlt werden.). Im Fall einer Ablehnung erfolgt keine Rückerstattung der entrichteten Visagebühr.

Es muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden. Das Visumverfahren dauert in der Regel zwischen 6 und 8 Wochen. Entsprechend frühzeitig sollte der Antrag gestellt werden.

Nur Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Peru können ihr Visum bei der Visastelle der deutschen Botschaft in Lima beantragen. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Sie dann in Peru, wenn die Umstände erkennen lassen, dass Sie hier für mindestens 6 Monate verbleiben wollen (z.B. als Student, Arbeitnehmer). Antragsteller, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Peru haben, müssen ihr Visum in dem Land beantragen, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen (bitte legen Sie alle Dokumente sowohl im Original als auch in 2 Fotokopien vor):

  • gültiger Reisepass mit zwei Kopien der Lichtbildseite des Passes (Hinweis: der Pass muss mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.)
  • zwei Antragsformulare, vollständig ausgefüllt
  • drei identische aktuelle biometrietaugliche Passbilder (3,5 cm x 4,5)
  • Lebenslauf (auf Deutsch oder Englisch) mit den entsprechenden dem Visaantrag entsprechend relevanten Zeugnissen und Zertifikaten (einfache Zertifikate müssen nicht ins Spanische übersetzt werden; sie werden im Original und in einfacher Kopie eingereicht)
  • Au-Pair-Fragebogen der Gasteltern (siehe unter: Fragebogen Bundesagentur für Arbeit)

    Dieser ist durch die Gasteltern der Bundesagentur für Arbeit vorzulegen.

  • Au-pair-Vertrag (in deutscher oder englischer Sprache, im Original mit zwei Kopien), der Vertrag muss die Mindestbedingungen für Au-pair-Verhältnisse enthalten, entsprechend dem von der Bundesagentur für Arbeit herausgegebenen, unverbindlichen Mustervertrag (siehe unter www.arbeitsagentur.de), d.h. folgende Angaben müssen darin enthalten sein:
  • genaue Bezeichnung der Vertragsparteien (Au-pair-Familie und Au-pair)
  • Beginn und Dauer des Vertrags
  • allgemeine Pflichten der Gasteltern und des Au-pairs
  • Vereinbarung über Taschengeld (ab 01.10.2020 monatlich mindestens EUR 280,00)
  • Verpflichtung der Gasteltern eine Krankenversicherung (auch für Schwangerschaft und Geburt) und eine Unfallversicherung für das Au-pair abzuschließen
  • Vereinbarung über Arbeitszeit (maximal 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich,
    mindestens 2 Werktage Erholungsurlaub pro Monat)
  • Zahl und Alter der zu betreuenden Kinder
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass beider Gasteltern,

    Folgende Angaben müssen erkennbar sein:

  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  • Bescheinigung über deutsche Sprachkenntnisse:

    Das Bestehen des Sprachniveaus A1 ist nachzuweisen. Als Beleg deutscher Sprachkenntnisse können derzeit die Zertifikate folgender Anbieter anerkannt werden:

  • Goethe-Instituts e.V.,

    Kontaktdaten:

    LIMA:

    Goetheinstitut, Jr. Nazca 722 - Jesus Maria; Tel: 4333180 / 4330192; (www.goethe.de/lima),

    E-Mail: cursos@lima.goethe.org

    AREQUIPA:

    Instituto Cultural Peruano Alemán, Tel. 054-228130 - 054-218567, www.icpa.org.pe, E-Mail:

    icpa@terra.com.pe

    CUSCO:

    Instituto Acupari, Tel. 084-242970, www.acupari.pe, E-Mail:

    (Beachten Sie bitte, dass die Prüfung nur zweimal im Monat angeboten wird.)

  • Telc GmbH,
  • Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD),
  • TestDaF-Institut e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum, Sprachprüfungsniveau erst ab Stufe „B2“ GER).
  • Reisekrankenversicherungsschutz für den gesamten Zeitraum mit einer Mindestdeckungssumme von € 30.000,-, gültig für alle Schengen-Staaten.
    Der Reisekrankenversicherungsschutz ist erst bei Passabholung vorzulegen.

Es werden nur vollständige Anträge angenommen, weil nur so eine ordnungsgemäße Prüfung des Antrags möglich ist.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Ablauf des Visumsverfahrens:

Zuerst stellen Sie bei der Botschaft Ihren Visumantrag. Dann kümmert sich die Botschaft um alles weitere: sie leitet ein Exemplar Ihres Visumantrags an die Ausländerbehörde weiter, die für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständig ist. Denn ein Visum für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland und/oder für eine Erwerbstätigkeit bedarf der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland (gemäß § 31 Absatz 1 Satz 1 Aufenthaltsverordnung). Es muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden. Das Visumverfahren dauert in der Regel zwischen 6 und 8 Wochen. Entsprechend frühzeitig sollten die Visa beantragt werden. Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, wird die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.

Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen des Datenschutzes keine telefonische Auskunft über den Sachstand von laufenden Visaanträgen erteilt wird, weil die Visastelle die Identität des Anrufers nicht telefonisch feststellen kann. Die in Visaverfahren erhobenen Informationen über Antragsteller ebenso wie Auskunft über den Sachstand einzelner Visaverfahren unterliegen dem Datenschutz.

Falls Sie eine Sachstandsanfrage dennoch aus besonderen Gründen für nötig halten, bitten wir um persönliche Vorsprache oder schriftliche Anfrage unter Darlegung der Gründe.

Die Visastelle darf Auskünfte zu Visaverfahren nur erteilen an:

- Antragsteller selbst oder

- Dritte, die eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Antragstellers vorlegen, oder

- gesetzlichen Vertreter, wenn aus Rechtsgründen eine entsprechende Vertretungsmacht besteht (z.B. Eltern für ihre Kinder)

Entsprechend darf die Visastelle Ehegatten/Verlobten/Arbeitgebern usw. keine Auskunft erteilen, solange keine schriftliche Vertretungsvollmacht vorliegt. Eine Vollmacht muss deshalb ggf. beigefügt werden.

Antragsformulare und Merkblätter sind in der Visastelle sowie auf Anfrage beim Sicherheitspersonal im Zugangsbereich in der Visastelle oder auf der Homepage der Botschaft: www.lima.diplo.de kostenlos erhältlich. Kostenlos ist auch die Beratung in Visaangelegenheiten durch die Mitarbeiter der Visastelle.

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