Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visum für ein Studium in Deutschland mit einem deutschen Abiturzeugnis (Allgemeine Hochschulreife)

08.08.2023 - Artikel

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Die Hinweise gelten für Schulabgängerinnen und -abgänger mit peruanischer oder anderer Nicht-EU Staatsangehörigkeit, welche die Schule mit einem Zeugnis der deutschen Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) abgeschlossen haben.

Die Antragstellung ist nur persönlich möglich. Für die Visaantragstellung benötigen Sie einen Termin. Um Ihren Antrag stellen zu können, vereinbaren Sie bitte einen Termin über das elektronische Terminvereinbarungssystem der Botschaft in der Kategorie „Nationale Visa“ auf unserer Webseite www.lima.diplo.de

Die Bearbeitungszeit liegt bei 7 Arbeitstagen.

Antragsteller zwischen 16 und 18 Jahren sprechen persönlich in Begleitung der Sorgeberechtigten vor.

Bitte legen Sie alle Dokumente sowohl im Original als auch in 2 Fotokopien vor.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt € 75,- (ca. 285,- Soles) und für Minderjährige € 37,50 und ist am Schalter in peruanischer Währung in bar zu entrichten. Seit dem 01.04.2012 kann die Bearbeitungsgebühr ebenfalls mit folgenden Kreditkarten bezahlt werden: VISA oder MasterCard (Hinweis: Aufgrund technischer Probleme steht dieser Service derzeit nicht zur Verfügung! Es kann lediglich in bar bezahlt werden.).

Im Fall einer Ablehnung erfolgt keine Rückerstattung der entrichteten Visagebühr.

Bitte reichen Sie die nachfolgend aufgeführten Dokumente ein (im Original mit zwei Kopien):

  • Gültiger Reisepass mit zwei Kopien der Lichtbildseite des Passes

    (Hinweis: der Pass muss mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.)

  • Antragsformular – zweifach ausgefüllt, kostenlos erhältlich im Konsulat/Visastelle sowie auf der Homepage der Botschaft unter: www.lima.diplo.de
  • zwei identische aktuelle biometrietaugliche Passbilder (3,5 cm x 4,5)
  • Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, zusätzlich Deutsches Sprachdiplom sowie Zulassungsbescheid der deutschen Universität oder Korrespondenz mit den Universitäten in Deutschland („Studienbewerbervisum“)
  • Lebenslauf (auf Deutsch oder Englisch) mit dem Visaantrag entsprechend relevanten Zeugnissen und Zertifikaten (einfache Zertifikate müssen nicht ins Spanische übersetzt werden; sie werden im Original und in einfacher Kopie eingereicht)
  • Nachweis der Finanzierung des Studienaufenthaltes in Höhe von mindestens € 934,- monatlich:

    Der Nachweis der Finanzierung ist für ein Jahr im Voraus zu erbringen, d.h. in Höhe von € 11.208,-

  • durch eine förmliche Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 Aufenthaltsgesetz, in der sich eine dritte Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet („zu Studienzwecken“ und „Bonität nachgewiesen“). Formulare sind bei Ausländerämtern und Meldebehörden in Deutschland erhältlich.
  • oder durch Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland (https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/nationale-visa/visa-schule-studium-sprachkurs/sperrkonto)
  • Reisekrankenversicherungsschutz für max. 90 Tage mit einer Mindestdeckungssumme von € 30.000,-, gültig für alle Schengen-Staaten. Nach Ankunft kann dann eine günstige Krankenversicherung zum Studententarif abgeschlossen werden.
    Der Reisekrankenversicherungsschutz ist erst bei Passabholung vorzulegen.

Zusätzlich für Kinder unter 18 Jahren, die nicht von beiden Eltern begleitet werden:

  • Geburtsurkunde: Diese wird vom „Registro de Identificación y Estado Civil“ (RENIEC) beglaubigt
    und vom peruanischen Außenministerium (bzw. dem Außenministerium ihres Landes) mit Apostille versehen. Bitte ins Deutsche übersetzt vorlegen. Eine
    Liste der vereidigten Übersetzer finden Sie auf der Homepage der Botschaft unter:
    www.lima.diplo.de – Konsularservice – Legalisationen und Beglaubigungen – Übersetzerliste
  • Notarielle Einverständniserklärung der Eltern über den beabsichtigten Aufenthalt des/der Minderjährige/n in Deutschland mit Benennung der Person, die die gesetzliche Vertretung des/der Minderjährigen in Deutschland übernimmt (ins Deutsche übersetzt)

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

nach oben