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Beantragung eines Visums zum Schüleraustausch

07.08.2023 - Artikel

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Die Antragstellung ist nur persönlich möglich. Für die Visaantragstellung benötigen Sie einen Termin. Um Ihren Antrag stellen zu können, vereinbaren Sie bitte einen Termin über das elektronische Terminvereinbarungssystem der Botschaft in der Kategorie „Nationale Visa“ auf unserer Webseite www.lima.diplo.de

Es muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden. Das Visumverfahren dauert in der Regel zwischen 6 und 8 Wochen. Entsprechend frühzeitig sollte der Antrag gestellt werden.

Antragsteller zwischen 16 und 18 Jahren sprechen persönlich in Begleitung der Sorgeberechtigten vor.

Bitte legen Sie alle Dokumente sowohl im Original als auch in 2 Fotokopien vor.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt € 75,- (ca. 285,- Soles) und für Minderjährige € 37,50 und ist am Schalter in peruanischer Währung in bar zu entrichten. Seit dem 01.04.2012 kann die Bearbeitungsgebühr ebenfalls mit folgenden Kreditkarten bezahlt werden: VISA oder MasterCard (Hinweis: Aufgrund technischer Probleme steht dieser Service derzeit nicht zur Verfügung! Es kann lediglich in bar bezahlt werden.). Im Falle eines offiziellen Schüleraustauschs wird keine Visumgebühr erhoben. Im Fall einer Ablehnung erfolgt keine Rückerstattung der entrichteten Visagebühr.

Bitte reichen Sie die nachfolgend aufgeführten Dokumente ein:

  • Gültiger Reisepass und zwei Kopien der Lichtbildseite des Passes

    (Hinweis: der Pass muss mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein)

  • Antragsformular, kostenlos erhältlich im Konsulat/Visastelle sowie auf der Homepage der Botschaft unter: www.lima.diplo.de
  • zwei identische aktuelle biometrietaugliche Passbilder (3,5 cm x 4,5)
  • Reisekrankenversicherungsschutz für max. 90 Tage mit einer Mindestdeckungssumme von € 30.000, gültig für alle Schengen-Staaten. Nach Ankunft sollte eine Krankenversicherung gemäß den Vorgaben der Ausländerbehörde abgeschlossen werden.

    Der Reisekrankenversicherungsschutz ist erst bei Passabholung vorzulegen.

  • Bestätigung der aufnehmenden Schule in Deutschland
  • Lebenslauf (auf Deutsch oder Englisch) mit den entsprechenden dem Visaantrag entsprechend relevanten Zeugnissen und Zertifikaten (einfache Zertifikate müssen nicht ins Spanische übersetzt werden; sie werden im Original und in einfacher Kopie eingereicht)
  • Angabe und Anschrift der Gastfamilie
  • Bei privat organisierten Austauschen einen Nachweis der Finanzierung des Aufenthaltes in Höhe
    von mindestens 934,- Euro monatlich. Der Betrag muss für die
    gesamte Aufenthaltsdauer im Voraus nachgewiesen werden.
  • durch eine förmliche Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 Aufenthaltsgesetz, in der sich eine dritte Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Formulare sind bei Ausländerämtern und Meldebehörden erhältlich („Bonität nachgewiesen“).

oder durch Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/nationale-visa/visa-schule-studium-sprachkurs/sperrkonto

Zusätzlich für Kinder unter 18 Jahren, die nicht von beiden Eltern begleitet werden:

  • Geburtsurkunde legalisiert und übersetzt: Diese wird vom „Registro de Identificación y Estado Civil“ (RENIEC) beglaubigt und vom peruanischen Außenministerium (bzw. dem Außenministerium ihres Landes) mit Apostille versehen.

    Eine Liste der vereidigten Übersetzer finden Sie auf der Homepage der Botschaft unter:
    www.lima.diplo.de – Konsularservice – Legalisationen und Beglaubigungen – Übersetzerliste.

  • Notarielle Einverständniserklärung der Eltern über den beabsichtigen Aufenthalt des/der Minderjährige/n in Deutschland mit Benennung der Person, die die gesetzliche Vertretung des/der Minderjährigen in Deutschland übernimmt (ins Deutsche übersetzt)

Bitte beachten Sie, dass für die Ausreise aus Peru eine Ausreisegenehmigung (Autorización de viaje) für Minderjährige benötigt wird, die nicht in Begleitung ihrer Eltern ausreisen.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Ablauf des Visumsverfahrens:

Zuerst stellen Sie bei der Botschaft Ihren Visumantrag. Dann kümmert sich die Botschaft um alles weitere: sie leitet ein Exemplar Ihres Visumantrags an die Ausländerbehörde weiter, die für den vorgesehenen Aufenthaltsort (ersatzweise für den Sitz des Beschäftigungsgebers) zuständig ist. Denn ein Visum für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland und/oder für eine Erwerbstätigkeit bedarf der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland (gemäß § 31 Absatz 1 Satz 1 Aufenthaltsverordnung). Es muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden. Das Visumverfahren dauert in der Regel zwischen 6 und 8 Wochen. Entsprechend frühzeitig sollten die Visa beantragt werden. Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.

Wir bitten auch um Verständnis, dass aus Gründen des Datenschutzes keine telefonische Auskunft über den Sachstand von laufenden Visaanträgen erteilt wird, weil die Visastelle die Identität des Anrufers nicht telefonisch feststellen kann. Die in Visaverfahren erhobenen Informationen über Antragsteller ebenso wie Auskunft über den Sachstand einzelner Visaverfahren unterliegen dem Datenschutz.

Falls Sie eine Sachstandsanfrage dennoch aus besonderen Gründen für nötig halten, bitten wir um persönliche Vorsprache oder schriftliche Anfrage unter Darlegung der Gründe.

Die Visastelle darf Auskünfte zu Visaverfahren nur erteilen an:

  • Antragsteller selbst oder
  • Dritte, die eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Antragstellers vorlegen, oder
  • gesetzlichen Vertreter, wenn aus Rechtsgründen eine entsprechende Vertretungsmacht besteht (z.B. Eltern für ihre Kinder).

Entsprechend darf die Visastelle Ehegatten/Verlobten/Arbeitgebern usw. keine Auskunft erteilen, solange keine schriftliche Vertretungsvollmacht vorliegt. Eine Vollmacht muss deshalb ggf. beigefügt werden.

Antragsformulare und Merkblätter sind in der Visastelle sowie auf Anfrage beim Sicherheitspersonal im Zugangsbereich in der Visastelle oder auf der Homepage der Botschaft: www.lima.diplo.de kostenlos erhältlich. Kostenlos ist auch die Beratung in Visaangelegenheiten durch die Mitarbeiter der Visastelle.

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