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Anforderungen für ein Visum für Stipendiaten für Aufenthalte über 90 Tagen

07.08.2023 - Artikel

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Die Antragstellung ist nur persönlich möglich. Für die Visaantragstellung benötigen Sie einen Termin. Um Ihren Antrag stellen zu können, vereinbaren Sie bitte einen Termin über das elektronische Terminvereinbarungssystem der Botschaft in der Kategorie „Nationale Visa“ auf unserer Webseite www.lima.diplo.de

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwischen 4 – 5 Wochen.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt € 75,- (ca. 285,- Soles) und für Minderjährige € 37,50 und ist in peruanischer Währung in bar zu entrichten. Seit dem 01.04.2012 kann die Bearbeitungsgebühr ebenfalls mit folgenden Kreditkarten bezahlt werden: VISA oder MasterCard (Hinweis: Aufgrund technischer Probleme steht dieser Service derzeit nicht zur Verfügung! Es kann lediglich in bar bezahlt werden.). Im Fall einer Ablehnung erfolgt keine Rückerstattung der entrichteten Bearbeitungsgebühr.

Für Stipendiaten, die ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln z. B. des DAAD, ERASMUS oder ein Stipendium aus Mitteln der Europäischen Union erhalten und alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, beträgt die Bearbeitungsdauer 7 Arbeitstage. In diesen Fällen wird keine Bearbeitungsgebühr für das Visum erhoben.

Bitte reichen Sie die nachfolgend aufgeführten Dokumente ein (bitte alle Unterlagen im Original und jeweils 2 Kopien vorlegen):

  • Gültiger Reisepass und zwei Kopien der Lichtbildseite des Passes beifügen

    (Hinweis: der Pass muss min. 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein)

  • Antragsformular, kostenlos erhältlich im Konsulat/Visastelle sowie auf der Homepage der Botschaft unter: www.lima.diplo.de
  • zwei identische aktuelle biometrietaugliche Passbilder (3,5 cm x 4,5):
  • Biometric Photo, Calle Mariano de los Santos 115, Of. 505, Corpac, San Isidro, (altura 2y3 de Av. Canaval y Moreyra) Tel. 721 7649, 939 654 580
  • Color Pro Studio, Calle Domingo Orué 284, Miraflores, Tel. (+51) 1 671 2363, 939 610 860

  • Diese Liste ist nicht abschließend. Die genauen Spezifikationen zur Biometrietauglichkeit finden Sie am Ende des Informationsblattes.

  • Stipendienzusage mit Angabe der Stipendienhöhe. Sollte die Stipendienhöhe die monatliche Summe von € 934,- unterschreiten, muss der Differenzbetrag auf einem Sperrkonto in Deutschland eingezahlt und nachgewiesen werden.
  • Für Stipendien die NICHT aus öffentlichen Mitteln z. B. des DAAD, Erasmus oder der Europäischen Gemeinschaft finanziert werden, muss zusätzlich der Zulassungsbescheid der Universität in Deutschland und der Lebenslauf, in deutscher Sprache, vorgelegt werden.
  • Reisekrankenversicherungsschutz mit einer Mindestdeckungssumme von € 30.000,-, gültig für alle Schengen-Staaten. Nach Ankunft sollte eine Krankenversicherung gemäß den Vorgaben der Ausländerbehörde abgeschlossen werden.
    Der Reisekrankenversicherungsschutz ist erst bei Passabholung vorzulegen.

Es werden nur vollständige Anträge angenommen, weil nur so eine ordnungsgemäße Prüfung des Antrags möglich ist.

Die Botschaft behält sich vor gegebenenfalls weitere Dokumente anzufordern.

Antragsformulare und Merkblätter sind in der Visastelle sowie auf Anfrage beim Sicherheitspersonal im Zugangsbereich in der Visastelle oder auf der Homepage der Botschaft: www.lima.diplo.de kostenlos erhältlich. Kostenlos ist auch die Beratung in Visaangelegenheiten durch die Mitarbeiter der Visastelle.

Informationsblatt für Visakunden zur Einführung biometrietauglicher Passbilder

FORMAT:
Gesicht im Foto mittig sichtbar, die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar. Gesichtshöhe muss 70 bis 80 % des Fotos einnehmen (Gesichtshöhe von zwischen 32 und 36 mm). Kopf (einschließlich Frisur) muss vollständig abgebildet sein, ohne die Gesichtsgröße zu verkleinern.

SCHÄRFE UND KONTRAST:
Gesicht in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar.

AUSLEUCHTUNG:
Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet sein. Das Bild darf keine Reflexionen oder Schatten im Gesicht sowie keine rote Augen aufweisen.

HINTERGRUND:
Hintergrund einfarbig hell ohne Muster (idealerweise neutral grau) mit gutem Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren. Bei hellen Haaren möglichst ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer. Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen (keine weiteren Personen oder Gegenstände im Bild, wichtig vor allem bei Kleinkindern). Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen.

FOTOQUALITÄT:
Das Foto sollte auf hochwertigem Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600 dots per inch (dpi) vorliegen (keine Knicke oder Verunreinigungen). Das Foto muss farbneutral sein und die Hauttöne natürlich wiedergeben.

KOPFPOSITION, GESICHTSAUSDRUCK und BLICKRICHTUNG
Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf (z.B. Halbprofil) ist nicht zulässig. Die Person muss mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade und direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und gut sichtbar sein und dürfen nicht durch Haare oder Brillengestelle verdeckt sein.

BRILLENTRÄGER
Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (keine Reflexionen auf Brillengläsern, keine getönte Gläser oder Sonnenbrillen). Der Rand der Gläser oder das Gestell selbst dürfen die Augen nicht verdecken

KOPFBEDECKUNG
Grundsätzlich sind keine Kopfbedeckungen erlaubt. Eine Bildtafel mit anschaulichen Beispielen können Sie auf der Webseite der Bundesdruckerei unter www.bundesdruckerei.de, Bürgerservice, abrufen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesinnenministeriums (www.bundesinnenministerium.de), bzw. auf der Seite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (www.bsi.de)

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