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Merkblatt für die Beantragung eines Visums zur Arbeitsaufnahme in Deutschland

07.08.2023 - Artikel

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Ein Visum zur Beschäftigung als Arbeitnehmer darf nur erteilt werden, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, wobei sich die Zulassung der Beschäftigung generell an den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt orientiert. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für neu einreisende Ausländer grundsätzlich nur möglich, wenn für die Stelle bundesweit keine deutschen oder bevorrechtigten ausländischen Arbeitnehmer (d.h. die in Deutschland leben und bereits eine Arbeitserlaubnis haben) zur Verfügung stehen.


Für die Visaantragstellung benötigen Sie einen Termin. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über das elektronische Terminvereinbarungssystem der Botschaft in der Kategorie „Nationale Visa“. Den Link finden Sie auf unserer Webseite www.lima.diplo.de

Für die Antragstellung müssen Sie persönlich in der Visastelle der Botschaft vorsprechen. Ausnahmen hiervon sind leider nicht möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 bis 8 Wochen.

Nur Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Peru können ihr Visum bei der Visastelle der deutschen Botschaft in Lima beantragen. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Sie dann in Peru, wenn die Umstände erkennen lassen, dass Sie hier für mindestens 6 Monate verbleiben wollen (z.B. als Student, Arbeitnehmer). Antragsteller, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Peru haben, müssen ihr Visum in dem Land beantragen, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Die Gebühr für die Antragsbearbeitung beträgt € 75,- (ca. 285,- Soles) und wird bei Antragstellung zum aktuellen Gegenwert in der Landeswährung in bar fällig. Seit dem 01.04.2012 kann die Bearbeitungsgebühr ebenfalls mit folgenden Kreditkarten bezahlt werden: VISA oder MasterCard (Hinweis: Aufgrund technischer Probleme steht dieser Service derzeit nicht zur Verfügung! Es kann lediglich in bar bezahlt werden.). Im Fall einer Ablehnung erfolgt keine Rückerstattung der entrichteten Visagebühr.

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

(Bitte legen Sie alle Dokumente sowohl im Original als auch in 2 Fotokopien vor)

  • gültiger Reisepass mit zwei Kopien der Lichtbildseite des Passes (Hinweis: der Pass muss mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.)
  • zwei Antragsformulare, vollständig ausgefüllt
  • drei identische aktuelle biometrietaugliche Passbilder. (3,5 cm x 4,5)
  • Für eine Beschäftigung als Arbeitnehmer(in) bzw. Hochqualifizierte(r)/Fachkraft:

    unterschriebener Arbeitsvertrag mit Arbeitgeber in Deutschland oder konkretes Arbeitsplatzangebot mit genauen Angaben über:

    - die Art der beabsichtigten Tätigkeit

    - die Dauer der beabsichtigten Tätigkeit

    - den Arbeitsort und die Höhe der Vergütung (gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2023: 12 €/Stunde -> entspricht monatlich 2.106 €/Monat für eine 40-Stunden-Woche)

  • Feststellung der Gleichwertigkeit des ausländischen Ausbildungsabschlusses (bei Fachkräften),

    Information unter:

  • Dem Visaantrag entsprechend relevante Qualifikationsnachweise, wie z.B. Diplome, Zeugnisse, Lebenslauf (Universitätsabschlüsse & Berufsausbildungsabschlüsse müssen vom peruanischen Außenministerium - bzw. dem Außenministerium ihres Landes - mit einer Apostille versehen und ins Deutsche übersetzt werden; sonstige Unterlagen bedürfen zumindest der Übersetzung).

    Eine Liste der vereidigten Übersetzer finden Sie auf der Homepage der Botschaft unter: www.lima.diplo.de – Konsularservice.

  • ggf. Berufsausübungserlaubnis (z.B. bei Ärzten)
  • ggf. Zertifikat über die Gleichwertigkeit des vom BBZ Lima (Deutsche Schule „Alexander von Humboldt“) ausgestellten Diploms
  • für eine Tätigkeit als Selbständiger:

    vollständige Firmenbeschreibung, d.h. eine strukturierte und detaillierte Beschreibung der

    Geschäftsidee, die folgende Angaben enthalten sollte: Businessplan, Geschäftskonzept,

    Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan, Marketingstrategie, Ertragsvorschau und Lebenslauf

  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (ab dem Zeitpunkt der Einreise in den Schengen-Raum), sofern aus dem Arbeitsvertrag nicht hervorgeht, dass der Arbeitgeber hierfür Sorge tragen wird.

Aus den vorgelegten Versicherungspolicen muss zweifelsfrei ersichtlich sein, dass auch ein Arbeitsaufenthalt in Deutschland davon abgedeckt ist. Geht dies daraus nicht hervor, ist zusätzlich eine entsprechende Bestätigung einer Krankenversicherung vorzulegen.

Der Reisekrankenversicherungsschutz ist erst bei Passabholung vorzulegen.

Es werden nur vollständige Anträge angenommen, weil nur so eine ordnungsgemäße Prüfung des Antrags möglich ist.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Antragsformulare und Merkblätter sind in der Visastelle sowie auf Anfrage beim Sicherheitspersonal im Zugangsbereich in der Visastelle oder auf der Homepage der Botschaft: www.lima.diplo.de kostenlos erhältlich. Kostenlos ist auch die Beratung in Visaangelegenheiten durch die Mitarbeiter der Visastelle.

Ablauf des Visumsverfahrens:

Zuerst stellen Sie bei der Botschaft Ihren Visumantrag. Dann kümmert sich die Botschaft um alles weitere: sie leitet ein Exemplar Ihres Visumantrags an die Ausländerbehörde weiter, die für den vorgesehenen Aufenthaltsort (ersatzweise für den Sitz des Beschäftigungsgebers) zuständig ist. Denn ein Visum für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland und/oder für eine Erwerbstätigkeit bedarf der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland (gemäß § 31 Absatz 1 Satz 1 Aufenthaltsverordnung). Das Visumverfahren dauert in der Regel ca. 6-8 Wochen. Entsprechend frühzeitig sollten die Visa beantragt werden. Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, wird die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.

Wir bitten auch um Verständnis, dass aus Gründen des Datenschutzes keine telefonische Auskunft über den Sachstand von laufenden Visaanträgen erteilt wird, weil die Visastelle die Identität des Anrufers nicht telefonisch feststellen kann. Die in Visaverfahren erhobenen Informationen über Antragsteller ebenso wie Auskunft über den Sachstand einzelner Visaverfahren unterliegen dem Datenschutz.

Falls Sie eine Sachstandsanfrage dennoch aus besonderen Gründen für nötig halten, bitten wir um persönliche Vorsprache oder schriftliche Anfrage unter Darlegung der Gründe.

Die Visastelle darf Auskünfte zu Visaverfahren nur erteilen an:

- Antragsteller selbst oder

- Dritte, die eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Antragstellers vorlegen, oder

- gesetzlichen Vertreter, wenn aus Rechtsgründen eine entsprechende Vertretungsmacht besteht (z.B. Eltern für ihre Kinder)

Entsprechend darf die Visastelle Ehegatten/Verlobten/Arbeitgebern usw. keine Auskunft erteilen, solange keine schriftliche Vertretungsvollmacht vorliegt. Eine Vollmacht muss deshalb ggf. beigefügt werden.


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