Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Merkblatt für die Beantragung eines Visums für einen Freiwilligendienst

22.03.2019 - Artikel

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Dieses Merkblatt gilt für Personen, die im Rahmen eines gesetzlich geregelten oder auf einem Programm der Europäischen Union beruhenden Freiwilligendienstes beschäftigt werden. Hierunter fallen z.B. das freiwillige soziale (FSJ) und das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ). Die Dauer der Teilnahme richtet sich danach, welche Dauer die gesetzlichen Regelungen für den jeweiligen Freiwilligendienst vorsehen.

Bitte beachten Sie, dass die Durchführung eines Freiwilligendienstes nur erlaubt ist, wenn dies im Visum ausdrücklich gestattet wird.

Die Antragstellung ist nur persönlich möglich. Für die Visaantragstellung benötigen Sie einen Termin. Um Ihren Antrag stellen zu können, vereinbaren Sie bitte einen Termin über das elektronische Terminvereinbarungssystem der Botschaft in der Kategorie „Nationale Visa“ auf unserer Webseite www.lima.diplo.de

Es muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden. Das Visumverfahren dauert in der Regel zwischen 6 und 8 Wochen. Entsprechend frühzeitig sollte der Antrag gestellt werden.

Antragsteller zwischen 16 und 18 Jahren sprechen persönlich in Begleitung der Sorgeberechtigten vor.

Bitte legen Sie alle Dokumente sowohl im Original als auch in 2 Fotokopien vor.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt € 75,- (ca. 285,- Soles) und für Minderjährige € 37,50 und ist am Schalter in peruanischer Währung in bar zu entrichten. Seit dem 01.04.2012 kann die Bearbeitungsgebühr ebenfalls mit folgenden Kreditkarten bezahlt werden: VISA oder MasterCard (Hinweis: Aufgrund technischer Probleme steht dieser Service derzeit nicht zur Verfügung! Es kann lediglich in bar bezahlt werden.). Im Fall einer Ablehnung erfolgt keine Rückerstattung der entrichteten Visagebühr.

Bitte reichen Sie die nachfolgend aufgeführten Dokumente ein:

  • Gültiger Reisepass mit zwei Kopien der Lichtbildseite des Passes

    (Hinweis: der Pass muss mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein)

  • Antragsformular 2-fach, kostenlos erhältlich im Konsulat/Visastelle sowie auf der Homepage der Botschaft unter: www.lima.diplo.de
  • drei identische aktuelle biometrietaugliche Passbilder (3,5 cm x 4,5)
  • Motivationsschreiben in deutscher Sprache (mit Angaben zu Ihrer beruflichen Perspektive nach dem Freiwilligendienst)
  • Vertrag/Vereinbarung über den Freiwilligendienst mit mindestens folgenden Angaben:
  • genaue Bezeichnung der Vertragsparteien
  • Beginn und Dauer des Vertrags
  • Angabe, um welche Art Freiwilligendienst es sich handelt (gesetzlich geregelt bzw. auf welchem Programm der Europäischen Union beruhend)
  • die Art der beabsichtigten Tätigkeit
  • den Arbeitsort
  • die Höhe der Vergütung
  • Unterkunft, Verpflegung und Sozialversicherung
  • Grundkenntnisse der deutschen Sprache bzw. Bescheinigung des Trägers, dass zunächst darauf verzichtet werden kann und die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erworben werde können.
  • Reisekrankenversicherungsschutz für den gesamten Zeitraum mit einer Mindestdeckungssumme von € 30.000,-, gültig für alle Schengen-Staaten.
    Der Reisekrankenversicherungsschutz ist erst bei Passabholung vorzulegen.

Zusätzlich für Kinder unter 18 Jahren, die nicht von beiden Eltern begleitet werden:

  • Geburtsurkunde: Diese wird vom „Registro de Identificación y Estado Civil“ (RENIEC) beglaubigt
    und vom peruanischen Außenministerium (bzw. dem Außenministerium ihres Landes) mit Apostille versehen. Bitte ins Deutsche übersetzt vorlegen. Eine
    Liste der vereidigten Übersetzer finden Sie auf der Homepage der Botschaft unter:
    www.lima.diplo.de – Konsularservice – Legalisationen und Beglaubigungen – Übersetzerliste
  • Notarielle Einverständniserklärung der Eltern über den beabsichtigten Aufenthalt des/der Minderjährige/n in Deutschland mit Benennung der Person, die die gesetzliche Vertretung des/der Minderjährigen in Deutschland übernimmt (ins Deutsche übersetzt)

Es werden nur vollständige Anträge angenommen, weil nur so eine ordnungsgemäße Prüfung des Antrags möglich ist.

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Zusätzliche Hinweise:

Hinweis zum Bundesfreiwilligendienst (BDJ):

Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggfs. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger), unterzeichnet sein.

Hinweis zu den Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)):

Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein.

Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung vor.

Sofern Sie nicht über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, haben Sie durch eine Bestätigung der Einsatzstelle/des Trägers nachzuweisen, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und Sie die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können.

Ablauf des Visumsverfahrens:

Zuerst stellen Sie bei der Botschaft Ihren Visumantrag. Dann kümmert sich die Botschaft um alles weitere: sie leitet ein Exemplar Ihres Visumantrags an die Ausländerbehörde weiter, die für den vorgesehenen Aufenthaltsort (ersatzweise für den Sitz des Beschäftigungsgebers) zuständig ist. Denn ein Visum für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland und/oder für eine Erwerbstätigkeit bedarf der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland (gemäß § 31 Absatz 1 Satz 1 Aufenthaltsverordnung). Es muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden. Das Visumverfahren dauert in der Regel zwischen 6 und 8 Wochen. Entsprechend frühzeitig sollten die Visa beantragt werden. Sobald das Visum erteilt werden kann, informiert die Visastelle Sie, damit Sie zur Visumabholung vorsprechen.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssten, würde die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.

Wir bitten auch um Verständnis, dass aus Gründen des Datenschutzes keine telefonische Auskunft über den Sachstand von laufenden Visaanträgen erteilt wird, weil die Visastelle die Identität des Anrufers nicht telefonisch feststellen kann. Die in Visaverfahren erhobenen Informationen über Antragsteller ebenso wie Auskunft über den Sachstand einzelner Visaverfahren unterliegen dem Datenschutz.

Falls Sie eine Sachstandsanfrage dennoch aus besonderen Gründen für nötig halten, bitten wir um persönliche Vorsprache oder schriftliche Anfrage unter Darlegung der Gründe.

Die Visastelle darf Auskünfte zu Visaverfahren nur erteilen an:

- Antragsteller selbst oder

- Dritte, die eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Antragstellers vorlegen, oder

- gesetzlichen Vertreter, wenn aus Rechtsgründen eine entsprechende Vertretungsmacht besteht (z.B. Eltern für ihre Kinder)

Entsprechend darf die Visastelle Ehegatten/Verlobten/Arbeitgebern usw. keine Auskunft erteilen, solange keine schriftliche Vertretungsvollmacht vorliegt. Eine Vollmacht muss deshalb ggf. beigefügt werden.

Antragsformulare und Merkblätter sind in der Visastelle sowie auf Anfrage beim Sicherheitspersonal im Zugangsbereich in der Visastelle oder auf der Homepage der Botschaft: www.lima.diplo.de kostenlos erhältlich. Kostenlos ist auch die Beratung in Visaangelegenheiten durch die Mitarbeiter der Visastelle

nach oben