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Merkblatt für die Beantragung eines Visums zur Arbeitsplatzsuche für Hochschulabsolventen gen. § 20 AufenthG in Deutschland über drei Monate

25.03.2019 - Artikel

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Die Antragstellung ist nur persönlich möglich. Für die Visaantragstellung benötigen Sie einen Termin. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über das elektronische Terminvereinbarungssystem der Botschaft in der Kategorie „Nationale Visa“. Den Link finden Sie auf unserer Webseite www.lima.diplo.de

Nur Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Peru können ihr Visum bei der Visastelle der deutschen Botschaft in Lima beantragen. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Sie dann in Peru, wenn die Umstände erkennen lassen, dass Sie hier für mindestens 6 Monate verbleiben wollen (z.B. als Student, Arbeitnehmer). Antragsteller, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Peru haben, müssen ihr Visum in dem Land beantragen, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt € 75,- (ca. 285,- Soles) und für Minderjährige € 37,50 und ist am Schalter in peruanischer Währung in bar zu entrichten. Seit dem 01.04.2012 kann die Bearbeitungsgebühr ebenfalls mit folgenden Kreditkarten bezahlt werden: VISA oder MasterCard (Hinweis: Aufgrund technischer Probleme steht dieser Service derzeit nicht zur Verfügung! Es kann lediglich in bar bezahlt werden.). Im Fall einer Ablehnung erfolgt keine Rückerstattung der entrichteten Visagebühr.

Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen beträgt die Bearbeitungszeit des Visumsantrags ca. 7 Arbeitstage.

Bitte legen Sie alle Dokumente sowohl im Original als auch in 2 Fotokopien vor.

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • gültiger Reisepass mit zwei Kopien der Lichtbildseite des Passes (Hinweis: der Pass muss mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.)
  • zwei Antragsformulare, vollständig ausgefüllt
  • drei identische aktuelle biometrietaugliche Passbilder (3,5 cm x 4,5)
  • Lebenslauf (auf Deutsch oder Englisch) mit dem Visaantrag entsprechend relevanten Zeugnissen und Zertifikaten (einfache Zertifikate müssen nicht ins Spanische übersetzt werden; sie werden im Original und in einfacher Kopie eingereicht)
  • selbst verfasstes aussagekräftiges Motivationsschreiben (es sollte darin möglichst auch konkret angegeben werden, wie man beabsichtigt den Aufenthalt zu gestalten, für welche Arbeitsbereiche man sich interessiert, bei welchem Unternehmen man sich für welche Stellen bewerben will)
  • Qualifikationsnachweise (Hochschulabschluss, Ausbildungs- u. sonstige Zeugnisse, Nachweise über Sprachkenntnisse): Universitätstitel sind vom peruanischen Außenministerium (bzw. dem Außenministerium ihres Landes) mit einer Apostille zu versehen und in die deutsche Sprache übersetzt vorzulegen.
  • ggfs. Berufsausübungserlaubnis (z.B. bei Ärzten)
  • Feststellung der Gleichwertigkeit des ausländischen Ausbildungsabschlusses (bei Fachkräften),

    Information unter:

  • www.anerkennung-in-deutschland.de (auch auf Spanisch)
  • www.make-it-in-germany.com (auch auf Spanisch)
  • www.esf.de
  • www.netzwerk-iq.de/berufliche-anerkennung (auch auf Englisch)
  • Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts in Höhe von mindestens € 939,- monatlich:

    Der Nachweis der Finanzierung ist für den gesamten Aufenthalt (max. 6 Monate) zu erbringen, d.h. in Höhe von € 5634,- :

  • durch eine förmliche Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 Aufenthaltsgesetz, in der sich eine dritte Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Formulare sind bei Ausländerämtern und Meldebehörden erhältlich („Bonität nachgewiesen“) oder
  • durch Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland (https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/nationale-visa/visa-schule-studium-sprachkurs/sperrkonto).
  • Reisekrankenversicherungsschutz für den gesamten Zeitraum mit einer Mindestdeckungssumme von € 30.000,-, gültig für alle Schengen-Staaten.

    Der Reisekrankenversicherungsschutz ist erst bei Passabholung vorzulegen.

    Es werden nur vollständige Anträge angenommen, weil nur so eine ordnungsgemäße Prüfung des Antrags möglich ist. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Antragsformulare und Merkblätter sind in der Visastelle sowie auf Anfrage beim Sicherheitspersonal im Zugangsbereich in der Visastelle oder auf der Homepage der Botschaft: www.lima.diplo.de kostenlos erhältlich. Kostenlos ist auch die Beratung in Visaangelegenheiten durch die Mitarbeiter der Visastelle.


Lima, März 2020


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